Berliner Toilettenstreit: Senat rudert bei Geschlechtertrennung zurück
Ein bizarres politisches Ringen um die Toilettenordnung in der Hauptstadt hat zu einer überraschenden Kehrtwende geführt. Der Berliner Senat wollte ursprünglich die traditionelle Geschlechtertrennung bei Toiletten in Gaststätten abschaffen, musste diesen Plan jedoch nach heftiger Kritik wieder verwerfen.
Geplante Reform ohne explizite Männertoiletten
Im Entwurf für das neue Gaststättengesetz, der BILD vorlag, waren als Mindeststandard nur noch Toiletten für „Frauen“, „nicht-binär“ und „neutral“ vorgesehen. Männertoiletten wurden in dem Papier nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Diese Initiative ging auf Vielfalts-Senatorin Cansel Kiziltepe (50, SPD) zurück, die damit auf Personen reagieren wollte, die sich weder als Frau noch als Mann definieren.
CDU drückt die Spültaste
Die CDU reagierte umgehend auf den Vorstoß und forderte eine Rückkehr zur bewährten Frauen/Männer-Aufteilung. Nach intensiven Verhandlungen am Wochenende wurden die „nicht-binären Toiletten“ wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Aus Sicht der Partei von Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (53, CDU) gehören solche Regelungen zu einer überzogenen Gender-Ideologie.
Gastronomen äußern Bedenken
Die Berliner Gastronomie steht der geplanten Regelung skeptisch gegenüber. Jörn Brinkmann (45), Chef der Kult-Kneipe „Ständige Vertretung“ am Spreeufer in Mitte, äußert deutliche Zweifel: „Ich stelle den Bedarf an nicht-binären Toiletten infrage. Mich hat noch nie ein Gast danach gefragt.“
Tatsächlich betrifft das Thema nur einen minimalen Teil der Bevölkerung. Von November 2024 bis Oktober 2025 haben lediglich 976 Berliner ihr Geschlecht in den Geburtsregistern streichen lassen – entweder ins dritte Geschlecht „divers“ oder als „kein Eintrag“. Das entspricht etwa 0,025 Prozent der Hauptstadtbevölkerung.
Frauen sollen Schutzraum behalten
Für Franziska Giffey (47, SPD), Wirtschaftssenatorin und frühere Bundesfrauenministerin, bleibt ein wichtiger Punkt erhalten: „In jeder gastronomischen Einrichtung, ob im queeren Club oder in der Kneipe – immer müssen Frauen auch einen Schutzraum für sich vorfinden. Sie müssen wissen, da ist nicht zwangsläufig ein Mann auf der gleichen Toilette.“
Neue Regeln für Cafés und Open-Air-Bereiche
Neben der Toilettenfrage bringt das neue Gaststättengesetz weitere Veränderungen mit sich:
- Kleine Cafés ab 50 Quadratmetern, die keinen Alkohol ausschenken, müssen künftig Toiletten einrichten – bisher waren sie davon befreit
- Für die teuren Umbauten erhalten die Betriebe eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren
- Die Open-Air-Zeiten werden verlängert: In festgelegten Ausgehvierteln darf an Wochenenden bis Mitternacht, wochentags bis 23 Uhr draußen gegessen und getrunken werden
- Die Lärmbelästigung für Anwohner muss dabei im vertretbaren Rahmen bleiben
Die bisherigen Vorgaben zur WC-Anzahl bleiben unverändert: Für Gasträume von 50 bis 150 Quadratmetern sind vier Toiletten vorgeschrieben, bis 300 Quadratmeter müssen es acht sein.
Der Beschluss über das neue Gesetz wurde um eine Woche vertagt, doch die grundsätzliche Richtung steht fest: Die traditionelle Geschlechtertrennung bei Toiletten bleibt erhalten, während andere Bereiche der Gastronomie modernisiert werden.



