Berliner Gericht bestätigt Demo-Verbote zu Nakba-Gedenktagen als rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer grundlegenden Entscheidung Verbote der Berliner Polizei für Demonstrationen anlässlich der palästinensischen Gedenktage Nakba in den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig bestätigt. Die richterliche Überprüfung ergab, dass die Gefahrenprognosen der Sicherheitsbehörden nachvollziehbar und fundiert waren.
Gefahrenprognose der Polizei als entscheidender Faktor
Der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier begründete das Urteil mit der nachvollziehbaren Gefahrenprognose der Polizei. Die Sicherheitsbehörden hatten sämtliche geplanten Versammlungen im Mai 2022 und 2023 in den Berliner Bezirken Kreuzberg und Neukölln untersagt. Als Begründung führte die Polizei konkrete Befürchtungen an: Es bestünde die akute Gefahr von volksverhetzenden und antisemitischen Parolen, gewalttätigen Ausschreitungen sowie der Verherrlichung von Gewalt.
Diese Einschätzung basierte auf Erfahrungswerten aus vergangenen Kundgebungen mit ähnlichem thematischem Hintergrund. Der Nahost-Konflikt sorgt regelmäßig für emotional aufgeladene Demonstrationen auf Berlins Straßen, die häufig eskalierten. Die Polizei sah sich daher verpflichtet, präventive Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu ergreifen.
Ausnahmen für kleinere Versammlungen
Interessanterweise erklärte das Verwaltungsgericht Berlin Verbote für zwei kleinere Versammlungen im Kontext der Nakba-Gedenktage für unzulässig. Dabei handelte es sich um zwei Kundgebungen mit jeweils etwa 50 Teilnehmern auf dem Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg, die wenige Tage vor dem eigentlichen Nakba-Gedenktag am 15. Mai 2022 stattfinden sollten.
Das Gericht differenzierte hier deutlich zwischen Großdemonstrationen mit hohem Eskalationspotenzial und kleineren, überschaubaren Versammlungen. Für letztere sah es keine hinreichende Gefahrenprognose, die ein vollständiges Verbot rechtfertigen würde. Diese differenzierte Betrachtung unterstreicht die sorgfältige Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und Sicherheitsinteressen.
Hintergrund des Nakba-Gedenktags
Der palästinensische Gedenktag Nakba am 15. Mai erinnert an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im Zusammenhang mit der Staatsgründung Israels und dem ersten Nahostkrieg im Jahr 1948. Das arabische Wort "Nakba" bedeutet übersetzt "Katastrophe" und beschreibt die traumatischen Ereignisse aus palästinensischer Perspektive.
Diese historische Thematik führt regelmäßig zu kontroversen Diskussionen und emotionalen Auseinandersetzungen, die sich auch im Demonstrationsgeschehen in deutschen Städten widerspiegeln. Die Berliner Polizei muss bei ihrer Gefahrenabwehr diese besondere Sensibilität des Themas berücksichtigen, was die aktuelle Gerichtsentscheidung ausdrücklich bestätigt.
Rechtliche Auseinandersetzung und Klägerseite
Die Kläger, die verschiedene Versammlungen in den Jahren 2022 und 2023 geplant hatten, sahen die Verbote der Polizei als rechtswidrig an und zogen vor Gericht. Sie wurden von ihrem Anwalt Ahmed Abed vertreten, der die Position vertrat, dass die Versammlungsfreiheit grundlos eingeschränkt worden sei.
Das Verwaltungsgericht Berlin wies diese Argumentation jedoch zurück und bestätigte die polizeilichen Maßnahmen als verhältnismäßig und rechtmäßig. Die Entscheidung stellt einen wichtigen Präzedenzfall für den Umgang mit Demonstrationen zu konfliktträchtigen internationalen Themen dar und unterstreicht die Bedeutung fundierter Gefahrenprognosen für präventive Sicherheitsmaßnahmen.



