Keine KI-Überwachung am Berliner Parlamentsgebäude
Die umstrittene Videoüberwachung mit Künstlicher Intelligenz am Berliner Abgeordnetenhaus wird nicht realisiert. Ein Sprecher der Innenverwaltung bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass es lediglich eine Option für den Einsatz der Technologie gab, jedoch keine verbindliche Festlegung. Das Projekt wird stattdessen wie geplant an zwei anderen Standorten in der Hauptstadt durchgeführt.
Alternative Standorte für Pilotprojekte
Die KI-gestützte Videoüberwachung soll nun am Roten Rathaus und an der Senatsverwaltung für Inneres und Sport installiert werden. An diesen Orten soll die Künstliche Intelligenz anhand von Kamerabildern auffällige Verhaltensmuster von Personen erkennen und entsprechende Alarme auslösen. Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel hatten bereits am 9. März im Innenausschuss erklärt, dass die Technologie später auch an gefährdeten Botschaften und weiteren sensiblen Orten zum Einsatz kommen könnte.
Scharfe Kritik der Linksfraktion
Die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hatte vehement gegen die ursprünglichen Pläne protestiert. „Abgeordnete sind keine Versuchskaninchen“, argumentierte die Fraktion und bezeichnete den geplanten Einsatz als schweren Eingriff in die Rechte der Parlamentarier. Niklas Schrader, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, zeigte sich erleichtert über die Entscheidung: „Wir begrüßen, dass dieses Vorhaben vom Tisch ist. Erschreckend ist allerdings, dass offenbar erst nach unserer Kritik eine Reflexion bei der Innensenatorin eingesetzt hat.“
Ziele der KI-Überwachung
Innenstaatssekretär Hochgrebe betonte bei der Ausschusssitzung, dass die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz geprüft und in die Praxis überführt werden sollen. Die Technologie diene dem Schutz bestimmter Objekte sowie der Beobachtung von Gegenden mit erhöhter Kriminalitätsbelastung. Diese Maßnahmen sind im geänderten Gesetz für Ordnung und Sicherheit verankert.
Die Innenverwaltung versichert, dass alle erfassten Informationen anonymisiert werden sollen. Biometrische Daten und Identitäten von Personen würden nicht erfasst, was mit der Datenschutzbeauftragten abgestimmt sei. Diese Garantien sollen mögliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Privatsphäre ausräumen.
Die Entscheidung gegen den Einsatz am Abgeordnetenhaus unterstreicht die sensiblen ethischen und rechtlichen Fragen, die mit KI-gestützter Überwachung verbunden sind. Während die Technologie zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit beitragen soll, bleiben Datenschutz und Grundrechte zentrale Diskussionspunkte in der politischen Debatte.



