Brandenburg erarbeitet konkreten Plan für Wolfsbejagung nach Bundesentscheid
Potsdam • Nach dem historischen Beschluss des Bundestags zur Erleichterung des Wolfsabschusses arbeitet das Land Brandenburg intensiv an der konkreten Umsetzung. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht markiert eine fundamentale Kehrtwende in der bisherigen Wolfspolitik des Landes, die jahrelang von strengem Schutz geprägt war. Während Landwirte und Jäger die Neuregelung als überfälligen Schritt begrüßen, formiert sich bei Naturschutzverbänden erbitterter Widerstand gegen die geplante Bejagung.
Von streng geschützt zur regulären Bejagung: Ein politischer Paradigmenwechsel
Der Bundestag hat am Mittwoch den Weg für eine grundlegende Änderung im Umgang mit Wölfen freigemacht. Nachdem die EU-Staaten bereits im Sommer 2025 den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gesenkt hatten, schafft die nun beschlossene Aufnahme ins Bundesjagdgesetz die rechtliche Grundlage für eine reguläre Bejagung. Brandenburg und Niedersachsen verzeichnen bundesweit die höchste Dichte an Wolfsrudeln und stehen damit im besonderen Fokus der Debatte.
Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) formulierte ein klares Ziel: „Bis zum Almauftrieb ist der Wolf im Jagdgesetz - das ist mein Ziel.“ Der Almauftrieb findet traditionell im Zeitraum Mai bis Juni statt, was einen ambitionierten Zeitrahmen für die Umsetzung der Neuregelungen vorgibt. Allerdings muss zunächst noch der Bundesrat zustimmen, bevor die beschlossenen Änderungen überhaupt in Kraft treten können.
Landwirtschaft und Jägerschaft: Erleichterung nach langem Kampf
Für Bauernpräsident Henrik Wendorff bedeutet die Entscheidung des Bundestags das Betreten von „Neuland“. „Jetzt muss der Praxistest kommen“, erklärte Wendorff mit verhaltenem Optimismus. Gleichzeitig warnte er vor den praktischen Herausforderungen: „Wölfe sind schwer zu bejagen. Der Wolf wird scheuer werden und sich dem Zugriff der Jäger entziehen.“
Der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Brandenburg, Kai Hamann, sprach von einem „ersten guten Schritt, der aber längst überfällig ist“. Hamann drängt auf eine schnelle Umsetzung: „Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht muss nun so schnell wie möglich kommen.“ Der Landesjagdverband hofft, dass der Brandenburger Landtag noch vor dem 1. April das geänderte Jagdgesetz beschließen wird.
Naturschutzverbände: Protest gegen „gefährliche Fehlentscheidung“
Der Naturschutzbund Nabu stemmt sich entschieden gegen die geplante Wolfsjagd und ruft zum öffentlichen Protest auf. „Was als Schutz für Weidetiere verkauft wird, ist eine gefährliche Fehlentscheidung“, kritisierte Björn Ellner, der Vorsitzende des Nabu Brandenburg. Ellner warnte vor unbeabsichtigten Folgen: „Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Nutztierrisse. Werden Rudelstrukturen durch Abschüsse gestört, kann die Zahl der Risse sogar steigen.“
Statt auf Abschüsse setzt der Nabu auf verbesserten Herdenschutz durch Elektrozäune und speziell ausgebildete Herdenschutzhunde. Diese Maßnahmen hätten sich in der Vergangenheit als wirksamer Schutz für Weidetiere erwiesen, ohne das ökologische Gleichgewicht zu gefährden.
Managementplan in Arbeit: Brandenburg koordiniert mit anderen Bundesländern
Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium arbeitet derzeit an einem detaillierten Managementplan, der die Voraussetzungen und Abläufe der Wolfsbejagung regeln soll. „Nach Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht wird ein Managementplan die Voraussetzungen und Abläufe der Wolfsbejagung regeln“, teilte das Ministerium mit. Dieser Plan wird gemeinsam mit anderen Bundesländern erarbeitet und anschließend mit Fachgremien, Behörden, Experten und Verbänden abgestimmt.
Die Bundesregelung sieht vor, dass Bundesländer in Regionen mit hohen Wolfszahlen die Zahl der Tiere reduzieren können, sofern in dem Gebiet der „günstige Erhaltungszustand“ für den Wolf festgestellt ist. Zu konkreten Wolfsregionen in Brandenburg, die für einen Abschuss festgelegt werden könnten, machte das Ministerium bislang keine Angaben.
Kontroverse um Jagdzeiten und praktische Umsetzung
Nach dem Gesetzentwurf des Bundes ist eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Der Brandenburger Landesjagdverband kritisiert diesen Zeitraum als „grundlegend falsch“: „In dieser Zeit ist die Vegetation noch zu hoch und die Jungtiere halten sich meist noch am Mutterbau auf.“ Stattdessen schlägt der Verband eine Jagdzeit von Ende Oktober bis Mitte Januar vor.
Eine besondere Regelung betrifft sogenannte Problemwölfe: Wenn ein Wolf Schutzzäune überwunden und Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Diese Ausnahmeregelung soll Landwirten zusätzlichen Schutz bieten.
Neue Zuständigkeiten und wissenschaftliche Begleitung
Bislang obliegt das Wolfsmonitoring – also die wissenschaftliche Beobachtung und systematische Erfassung von Wölfen – dem Landesamt für Umwelt (LfU). Die Jägerschaft fordert nun eine stärkere Einbindung: „Die Jägerschaft ist landesweit vertreten und wir wissen sehr genau, was draußen passiert“, argumentiert der Landesjagdverband. Gleichzeitig betont der Verband, dass die Expertise des Landesamtes für Umwelt ein wichtiger Baustein bleiben müsse.
Für geschossene Wölfe gelten künftig ähnliche Regelungen wie für andere Wildtiere: Der Jäger darf das erlegte Tier im Prinzip mitnehmen. Allerdings müssen Exemplare weiterhin wissenschaftlichen Untersuchungen zugänglich gemacht werden können, wie das Ministerium in Potsdam klargestellt hat.
Der lang andauernde Streit um den Umgang mit Wölfen in Brandenburg ist trotz der politischen Entscheidungen noch nicht beigelegt. Während die einen auf eine effektive Reduzierung der Wolfsbestände hoffen, befürchten andere eine Gefährdung des Artenschutzes und ökologischer Gleichgewichte. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die neue Wolfspolitik in der Praxis bewährt.



