Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Religiöse Symbole in der Justiz sollen verboten werden
Brandenburg: Verbot religiöser Symbole in Justiz geplant

Brandenburg plant umfassendes Neutralitätsgesetz für die Justiz

Die Landesregierung von Brandenburg arbeitet aktuell an einem Gesetzentwurf, der das Tragen sichtbarer religiöser und weltanschaulicher Symbole sowie entsprechender Kleidungsstücke im Bereich der Justiz untersagen soll. Dies betrifft insbesondere Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte während ihrer Tätigkeit in Gerichtssälen.

Konkrete Auswirkungen auf die Rechtspraxis

Das geplante Gesetz würde bedeuten, dass während Verhandlungen weder Kopftücher noch Kippas oder Kreuze sichtbar getragen werden dürfen. Die rot-schwarze Koalition aus SPD und CDU verfolgt mit diesem Vorhaben das Ziel, präventiv gegen den Anschein von Parteilichkeit in der Rechtsprechung vorzugehen. Wie das Justizministerium in Potsdam mitteilte, soll damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine neutrale und unabhängige Justiz gestärkt werden.

Bundesweite Debatte und rechtliche Grundlagen

Die Diskussion über religiöse Symbole im Staatsdienst wird seit Jahren kontrovers geführt. Bereits mehrere Bundesländer – darunter Berlin – haben ähnliche Neutralitätsgesetze erlassen. Hintergrund des brandenburgischen Vorhabens ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Das höchste deutsche Gericht hatte damals festgestellt, dass das Tragen religiöser Symbole durch Amtsträger in der Justiz geeignet sein kann, das Vertrauen in eine unparteiische Rechtspflege zu beeinträchtigen.

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Unterstützung durch den Richterbund

Der Richterbund in Brandenburg begrüßt das geplante Gesetz grundsätzlich. Der Vorsitzende Stephan Kirschnick äußerte sich positiv zu einem Justiz-Neutralitätsgesetz und schlug vor, die Regelung auch auf Schöffen auszuweiten. Seiner Ansicht nach sollten sichtbare religiöse Motive – beispielsweise in Form von Tattoos – ebenfalls von der Regelung erfasst werden, da Schöffen im Gegensatz zu Berufsrichtern keine Roben tragen.

Praktische Umsetzung und Ausnahmeregelungen

Ein konkreter Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren liegt derzeit noch nicht vor. Das Justizministerium konnte keine Angaben dazu machen, ob es überhaupt Richterinnen oder Referendarinnen mit Kopftuch in Brandenburg gibt. Bekannt ist jedoch ein Einzelfall, in dem eine Referendarin mit Kopftuch an Sitzungen teilnehmen wollte. In diesem Fall wurde ihr ein Staatsanwalt als Ausbilder zur Seite gestellt.

Stephan Kirschnick betonte die Bedeutung einer ausgewogenen Regelung, die muslimische Frauen nicht von der Juristenausbildung ausschließen darf. Auch wenn sie mit Kopftuch möglicherweise nicht im Gerichtssaal Verhandlungen leiten könnten, sollte ihnen der Zugang zur juristischen Laufbahn nicht verwehrt werden. Das geplante Gesetz ist im Koalitionsvertrag der Landesregierung verankert und soll dazu beitragen, dass Justizentscheidungen ausschließlich auf Grundlage von Gesetz und Recht getroffen werden – ohne Einfluss persönlicher religiöser oder politischer Überzeugungen.

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