Cottbus verschickt erstmals Rechnungen für Rettungseinsätze
Die Stadt Cottbus in Brandenburg hat einen bundesweit beachteten Schritt vollzogen: Erstmals in der Geschichte der Stadt werden Gebühren für Rettungsfahrten erhoben. Ab Ende März erhalten rund 1.000 Patientinnen und Patienten Bescheide für Einsätze, die bereits im Januar 2025 stattgefunden haben. Die Stadtverwaltung sieht sich zu diesem drastischen Schritt gezwungen, nachdem die Krankenkassen sich weigern, die Kosten für das vergangene Jahr vollständig zu übernehmen.
Gesundheitsminister warnt vor systemischem Problem
Der neue brandenburgische Gesundheitsminister René Wilke von der SPD hat die Situation als äußerst kritisch eingestuft. Im Landtag sprach er von einer brenzligen Konfliktlage, die über Cottbus hinausreiche. „Ganz klar ist: In meinem Haus gibt es sehr, sehr viele dringende Punkte. Dieser ist wohl momentan auf Platz 1“, erklärte Wilke. Der Minister kündigte Gespräche mit allen Beteiligten an und schlug einen Runden Tisch vor, um eine nachhaltige Lösung zu finden.
Uneinheitliche Regelungen in Brandenburg
Die Situation in Brandenburg ist komplex und regional unterschiedlich geregelt. Acht Landkreise hatten sich bereits im vergangenen Jahr mit den Krankenkassen darauf geeinigt, dass Fahrten mit dem Rettungswagen gebührenfrei bleiben sollen. Dazu gehören:
- Barnim
- Oberhavel
- Märkisch-Oderland
- Oberspreewald-Lausitz
- Oder-Spree
- Potsdam-Mittelmark
- Teltow-Fläming
- Spree-Neiße
Interessanterweise hatte Märkisch-Oderland bereits vor Cottbus Gebührenbescheide an Patienten verschickt, was die Uneinheitlichkeit der Praxis unterstreicht. Die übrigen sechs Kreise und vier kreisfreien Städte hatten sich mit den Kassen lediglich auf eine Kalkulation geeinigt, ohne die grundsätzliche Finanzierungsfrage zu klären.
Gerichtsurteil verschärft die Lage
Ein entscheidender Faktor in der aktuellen Debatte ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Januar. Das Gericht entschied, dass Rettungseinsätze ohne anschließenden Kliniktransport nicht von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Diese Entscheidung, die ursprünglich den Landkreis Teltow-Fläming betraf, hat Auswirkungen auf das gesamte Bundesland Brandenburg.
Gesundheitsminister Wilke warnte davor, als Konsequenz aus diesem Urteil einfach alle Menschen, die den Notruf wählen, in eine Klinik zu transportieren. „Das würde dazu führen, dass die Kosten weiter explodieren. Es wird für die Kassen teurer und es würde die Notaufnahmen fluten“, so der Minister. Ebenso wenig sei es eine Lösung, dass das Land pauschal die Kosten übernehme, da dies keine systematische Antwort auf das Problem darstelle.
Oberbürgermeister bittet um Verständnis
Cottbus' Oberbürgermeister Tobias Schick von der SPD bat die betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die unpopuläre Maßnahme. „Ich weiß, dass dieser drastische Schritt zu viel Frust und Aufwand bei den Betroffenen führen wird“, räumte Schick ein. „Wir können jedoch nicht einfach so auf insgesamt 13 Millionen Euro allein für das Jahr 2025 verzichten, für die die Leistungen durch Rettungssanitäter und Notärzte bereits erbracht sind.“
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Patienten das Geld mit den Bescheiden bei ihrer jeweiligen Krankenversicherung einfordern können. Dennoch bleibt die Situation für viele Betroffene belastend, da sie zunächst in Vorleistung treten müssen und der Ausgang der Erstattungsverfahren ungewiss ist.
Die Debatte um die Finanzierung von Rettungsdiensten hat damit eine neue Dimension erreicht. Während einige Landkreise weiterhin gebührenfreie Rettungseinsätze garantieren können, müssen Bürgerinnen und Bürger in Cottbus und möglicherweise weiteren Kommunen Brandenburgs nun für lebensrettende Maßnahmen bezahlen. Die politischen Verhandlungen auf Landesebene werden entscheidend sein, ob sich diese Praxis weiter ausbreitet oder eine landesweit einheitliche Lösung gefunden werden kann.



