Brandenburgs Minister warnt: EuGH-Urteil bedroht Regionalbahn-Verbindungen
EuGH-Urteil bedroht Regionalbahn-Verbindungen in Brandenburg

Brandenburgs Verkehrsminister warnt vor Folgen für Bahnverkehr

Brandenburgs Verkehrsminister Robert Crumbach (SPD) hat eindringlich vor den negativen Konsequenzen einer europäischen Gerichtsentscheidung für den Bahnverkehr in seinem Bundesland gewarnt. Der Minister äußerte konkrete Befürchtungen, dass zahlreiche Leistungen im Regionalverkehr gestrichen werden könnten, falls der Bund nicht umgehend eine Lösung findet.

EuGH-Urteil zur Schienenmaut als Auslöser

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wegweisendes Urteil zur sogenannten Schienenmaut gefällt, das unmittelbare Auswirkungen auf den Regionalverkehr auf der Schiene haben wird. Das Gericht in Luxemburg entschied, dass die deutsche Regelung, welche im Nahverkehr die Preise für die Schienennutzung deckelt, rechtswidrig ist. Diese Berechnung der Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel gestaltet sei.

Die Trassenpreise stellen eine Art Schienenmaut dar, die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur an den Netzbetreiber Deutsche Bahn entrichten müssen. Bislang waren diese Kosten für den Regionalverkehr gedeckelt – allerdings zu Lasten des Güter- und Fernverkehrs.

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Minister fordert höhere Bundesmittel

Vor diesem Hintergrund forderte Minister Crumbach eine deutliche Erhöhung der Bundesmittel für den Schienen-Nahverkehr. „Der Bund ist hier gefordert, kurzfristig eine tragfähige Regelung zu finden“, betonte der SPD-Politiker. Andernfalls seien „Abbestellungen aufgrund dann für den Schienenpersonennahverkehr fehlender Mittel bundesweit unausweichlich“.

Crumbach machte deutlich, dass es zu solchen Kürzungen nicht kommen dürfe. Die Fahrgäste von Regionalbahnen könnten nach dem Gerichtsurteil mit höheren Preisen und weniger Verbindungen konfrontiert werden, da die Verkehrsunternehmen mit erheblichen Mehrkosten rechnen müssten.

Rechtssicherheit und unklare Folgen

Das Bundesverkehrsministerium sieht in der Entscheidung aus Luxemburg zwar eine Schaffung von Rechtssicherheit, betont jedoch gleichzeitig die Unklarheit über die konkreten Auswirkungen. „Es ist derzeit noch unklar, ob die Entgelte im SPNV ohne die Trassenpreisbremse höher oder niedriger hätten ausfallen müssen“, teilte das Ministerium mit.

Diese Frage müsse nun die Bundesnetzagentur ermitteln. Die Abkürzung SPNV steht dabei für Schienenpersonennahverkehr. Die ungewisse Entwicklung der Trassenpreise stellt insbesondere die Bundesländer vor erhebliche finanzielle Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung ihres Regionalbahn-Angebots.

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