Berliner Gericht bestätigt: Anwesenheitspflicht beim Ankern auf Rummelsburger See bleibt
Gericht bestätigt Anwesenheitspflicht für Ankernde auf Rummelsburger See

Berliner Gericht bestätigt: Anwesenheitspflicht beim Ankern auf Rummelsburger See bleibt

Wer auf dem Rummelsburger See in Berlin ankert, muss weiterhin an Bord seines Bootes bleiben – andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass die umstrittene Anwesenheitspflicht für Ankernde außerhalb gekennzeichneter Liegestellen und genehmigter Liegeplätze aufrechterhalten wird. Damit blieb der Antrag eines Bootsführers, der die Regelung für unverhältnismäßig hält, erfolglos.

Hintergrund der gerichtlichen Entscheidung

Der betroffene Mann besitzt nach Gerichtsangaben zwei Sportboote und wohnt zeitweise auf einem davon. Er argumentierte, dass die Anwesenheitspflicht seine persönliche Freiheit unangemessen einschränke. Das Gericht teilte diese Auffassung jedoch nicht und verwies darauf, dass die entsprechende Verordnung zunächst nur für drei Jahre gilt. Nach Ablauf dieser Frist soll die Situation neu bewertet werden.

Die Richter betonten, dass durch die Anwesenheitspflicht das Risiko verringert werde, dass Boote unkontrolliert abtreiben oder es zu Havarien kommt. Gefahrenlagen könnten so frühzeitig erkannt und angemessen darauf reagiert werden. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

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Probleme mit herrenlosen Booten und ökologischen Schäden

Der Rummelsburger See ist Teil der Bundeswasserstraße „Spree-Oder-Wasserstraße“. Seit dem 1. Juni 2024 gilt dort eine Bundesverordnung, die das Ankern auf einem 35 Kilometer langen Abschnitt der Spree und das Anlegen außerhalb genehmigter Liegeplätze weitgehend verbietet. In bestimmten Bereichen wie dem Rummelsburger See, an der Insel der Jugend oder in der Müggelspree ist das Ankern zwar noch erlaubt, unterliegt jedoch der strikten Anwesenheitspflicht.

Die Behörden begründen diese Regelung mit erheblichen Problemen in der Vergangenheit. Immer wieder behinderten herrenlose, auf dem See herumtreibende Fahrzeuge den Schiffsverkehr. Zudem traten aus einigen Booten Betriebsstoffe aus, die erhebliche ökologische Schäden verursachten. Ein weiteres gravierendes Problem waren Brände auf den Wasserfahrzeugen. Im November 2025 wurden bei einem Feuer auf einem Hausboot sogar zwei Menschen verletzt.

Die Anwesenheitspflicht soll daher nicht nur die Sicherheit des Schiffsverkehrs gewährleisten, sondern auch Personen- und Umweltschäden vorbeugen. Bootsführer, die dauerhaft oder zeitweise auf ihren Fahrzeugen wohnen, müssen sich auf diese Einschränkung einstellen, solange die Verordnung in Kraft bleibt.

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