Katholische Kirche etabliert Betroffenenbeirat für umfassende Missbrauchsaufarbeitung
In einem bedeutenden Schritt zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und Missbrauch in der katholischen Kirche gründen das Erzbistum Berlin, das Bistum Görlitz und die Katholische Militärseelsorge einen neuen Betroffenenbeirat. Dieser soll sicherstellen, dass Menschen, die Gewalt oder sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen erlebt haben, aktiv am Aufklärungsprozess beteiligt werden.
Direkte Beteiligung der Betroffenen am Aufarbeitungsprozess
Der neu eingerichtete Betroffenenbeirat hat das klare Ziel, den Prozess zur Aufklärung und Anerkennung von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche zu unterstützen. Menschen, die Missbrauch im Bereich der beiden Bistümer oder der Militärseelsorge erfahren haben und Interesse an einer Mitarbeit im Beirat zeigen, können sich direkt beim Bistum Berlin melden.
Die Einrichtung dieses Gremiums markiert einen wichtigen Meilenstein in der kirchlichen Aufarbeitungsarbeit. Durch die direkte Einbindung der Betroffenen soll eine transparente und glaubwürdige Aufklärung gewährleistet werden.
Neustrukturierung der Aufarbeitungskommission
Parallel zur Gründung des Betroffenenbeirats wird die Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt der beiden Bistümer und der Militärseelsorge neu aufgestellt. Der Betroffenenbeirat wird sich aktiv an dieser Kommission beteiligen und so sicherstellen, dass die Perspektiven und Erfahrungen der Betroffenen direkt in die Aufarbeitungsarbeit einfließen.
Diese strukturellen Veränderungen unterstreichen das Bestreben der kirchlichen Institutionen, vergangenes Unrecht umfassend aufzuklären und künftige Missstände zu verhindern.
Die Einrichtung des Betroffenenbeirats und die Neustrukturierung der Aufarbeitungskommission sind Teil eines breiteren Engagements der katholischen Kirche, mit den Folgen von Missbrauch und Gewalt in ihren Einrichtungen verantwortungsvoll umzugehen. Durch diese Maßnahmen sollen Betroffene nicht nur gehört, sondern auch aktiv in den Heilungs- und Aufklärungsprozess eingebunden werden.



