Bundesarchiv muss Merkel-Stasi-Unterlagen nicht herausgeben: Gericht weist Klage ab
Ein Berliner Autor kann nach einem aktuellen Urteil nicht die Herausgabe sämtlicher Stasi-Unterlagen zur ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel verlangen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage des Mannes gegen das Bundesarchiv vollständig ab, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Der Sachbuchautor habe keinen rechtlichen Anspruch auf die Herausgabe von Informationen nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz.
Hintergrund der Klage
Nach den vorliegenden Angaben wollte der Autor die Unterlagen für die geplante Veröffentlichung eines Werks zum Zusammenspiel verschiedener Institutionen der DDR nutzen. Dabei sollte es insbesondere um die Geheimpolizei Staatssicherheit (Stasi), die Staatspartei SED, die Jugendorganisation FDJ und weitere Organisationen gehen. Das Bundesarchiv bestreitet jedoch die Existenz sogenannter "herausgabefähiger Unterlagen" zu Angela Merkel.
Rechtliche Begründung des Gerichts
Aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts liegen im Fall der früheren Bundeskanzlerin nicht die notwendigen Voraussetzungen für eine Herausgabe der gewünschten Dokumente vor. Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Stasi Merkel zielgerichtet begünstigt habe.
Zudem sei Angela Merkel im maßgeblichen Zeitraum der operativen Tätigkeit der Staatssicherheit noch keine Person der Zeitgeschichte oder Amtsträgerin gewesen. Als Merkel im Jahr 1990 Pressesprecherin des Demokratischen Aufbruchs und später stellvertretende Regierungssprecherin der DDR wurde, befand sich die Stasi bereits in der Abwicklungsphase und war nicht mehr operativ tätig.
Rechtliche Grundlagen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz ermöglicht verschiedenen Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu den historischen Dokumenten. Neben direkt Betroffenen können Journalisten, Historiker und Behörden Einblick nehmen, wobei stets eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und öffentlichem Interesse erfolgen muss.
Eine wesentliche Rolle bei dieser Abwägung spielt dabei, ob eine Person Stasi-Mitarbeiter war, eine Person der Zeitgeschichte ist oder ein öffentliches Amt bekleidet hat. Im vorliegenden Fall sah das Gericht diese Voraussetzungen als nicht erfüllt an.
Mögliche Rechtsmittel
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Dies wäre der nächste mögliche Schritt für den klagenden Autor, sollte er die Entscheidung nicht akzeptieren wollen.
Die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit bleibt ein sensibles Thema, bei dem Stasi-Unterlagen oft wichtige Hinweise liefern können. Allerdings sind sie, wie dieses Urteil deutlich macht, nicht für jeden und nicht in allen Fällen zugänglich. Die Richter haben mit ihrer Entscheidung die Grenzen des Zugangsrechts zu diesen historischen Dokumenten klar definiert.



