Frankfurt: Straßensperren für provisorische Moschee der Mullahs sorgen für Kontroverse
Straßensperren für Mullah-Moschee in Frankfurt

Frankfurter Straße wird zum Gebetsraum: Gericht erlaubt provisorische Moschee

In Frankfurt am Main hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine ungewöhnliche Entscheidung getroffen: Am Donnerstagabend wurden zwei Fahrspuren der Eschborner Landstraße im Stadtteil Rödelheim gesperrt, um Mitgliedern der Imam-Ali-Moschee das Beten zu ermöglichen. Die Straßensperren dienten einer sogenannten Pop-up-Moschee, die aus vier Pavillons bestand und direkt vor der geschlossenen Moschee errichtet wurde.

Provisorischer Gebetsraum auf asphaltiertem Untergrund

Von 18.30 bis 21 Uhr verwandelte sich die Hauptverkehrsstraße in einen temporären Gebetsraum. Anhänger der Gemeinde fuhren mit Transportern und Autos vor, bauten die Pavillons auf und legten Teppiche aus. An den Wänden hingen große Plakate in den deutschen Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold mit dem Bundesadler und dem Hinweis „Art. 4 GG“ – ein Verweis auf Artikel 4 des Grundgesetzes, der die freie Religionsausübung garantiert.

Riesige Lautsprecher verstärkten den Gottesdienst, der gegen 19.20 Uhr begann. Koranrezitationen und religiöse Gesänge waren mehrere Hundert Meter weit zu hören. Sowohl junge als auch ältere Männer sowie verschleierte Frauen mit Kindern versammelten sich unter den provisorischen Dachkonstruktionen.

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Hintergrund: Geschlossene Moschee und anhaltende Proteste

Die eigentliche Imam-Ali-Moschee, zu der die Gläubigen normalerweise Zugang hätten, ist seit Juli 2024 verrammelt. Damals verbot die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Islamische Zentrum Hamburg, zu dem auch die Frankfurter Moschee gehört. Das Verbot wurde mit Verbindungen zum iranischen Regime begründet.

Seit anderthalb Jahren demonstrieren die Gemeindemitglieder regelmäßig gegen diese Schließung. Für 2026 wollte die Stadt Frankfurt die Protestveranstaltungen nicht mehr genehmigen, doch die Mullah-Anhänger zogen vor Gericht – und bekamen Recht.

Gegensätzliche Reaktionen und laute Gegenproteste

Muhsin Abboud (26), der die Pop-up-Moschee angemeldet hatte, zeigte sich erleichtert: „Wir sind erleichtert, dass wir Recht bekommen haben und dass wir Vertrauen in deutsche Gerichte haben können. Wir fordern die Moschee zurück.“

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite formierte sich jedoch lautstarker Widerstand. Iranische Regimegegner, darunter viele Frauen ohne Kopftücher, versammelten sich auf dem schmalen Radfahrstreifen und Bürgersteig. Sie skandierten Parolen wie „Mullahs, verpisst Euch, keiner vermisst Euch“ und warfen den Moscheebesuchern vor, auf dem Blut ermordeter Iraner zu beten.

Elnaz Yarijoo (37), eine der Gegendemonstrantinnen, erklärte gegenüber Beobachtern: „Das ist keine normale Moschee, das ist ein islamistisches Zentrum. Die werden direkt vom Iran gesteuert.“

Politische Positionen zum kontroversen Urteil

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) kritisierte die Gerichtsentscheidung deutlich: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Verbotsverfahren unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit unterlaufen werden. Es ist paradox, dass sich Gruppierungen auf Grundrechte berufen, die gleichzeitig unsere Grundwerte mit Füßen treten.“

Die Situation in Frankfurt-Rödelheim zeigt damit nicht nur einen religiösen, sondern auch einen politischen Konflikt, der sich auf deutschen Straßen abspielt. Während die einen ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit einfordern, sehen andere darin eine Unterstützung eines Regimes, das sie aktiv bekämpfen.

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