Tödlicher A20-Crash: Polizisten schweigen zu schweren Vorwürfen nach Verkehrskontrolle
Im Prozess um mögliche gravierende Fehler bei einer Verkehrskontrolle vor einem tödlichen Unfall auf der A20 im August 2020 haben die beiden angeklagten Polizisten vor dem Amtsgericht Lübeck von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Beamten müssen sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen verantworten.
Kontrolle mit fatalen Folgen: Betrunkener Soldat durfte weiterfahren
Die beiden Polizisten hatten den späteren Unfallverursacher etwa eine Stunde vor dem verhängnisvollen Crash auf einem Autobahnparkplatz kontrolliert. Über die auffällige Fahrweise des Bundeswehrsoldaten war die Polizei durch einen Notruf eines anderen Autofahrers informiert worden. Laut Anklage war der Soldat zum Zeitpunkt der Kontrolle gegen 1 Uhr nachts bereits stark alkoholisiert und eindeutig fahruntüchtig.
Statt den offensichtlich betrunkenen Fahrer umgehend aus dem Verkehr zu ziehen, trafen die Polizisten eine folgenschwere Entscheidung: Sie verordneten dem Soldaten lediglich eine 30-minütige Ruhepause. Einen Atemalkoholtest hatte der Fahrer bei der Kontrolle verweigert, seine auffällige Fahrweise erklärte er mit Schlafmangel nach einem langen Einsatz.
Katastrophale Fehleinschätzung mit tödlichem Ausgang
Die fatale Fehleinschätzung der Polizisten führte zu einer Tragödie: Etwa eine Stunde nach der Kontrolle rammte der Bundeswehrsoldat mit rund 240 km/h einen deutlich langsamer fahrenden Skoda auf der A20 bei Triwalk. Zwei Insassen des anderen Fahrzeugs kamen dabei ums Leben, ein weiterer Mitfahrer wurde schwer verletzt.
Der später ermittelte Blutalkoholspiegel des Soldaten zum Zeitpunkt der Kontrolle lag bei etwa 1,8 Promille. „Die besonders geschulten Beamten der Autobahnpolizei hätten erkennen müssen, dass der Pkw-Fahrer aufgrund von Alkoholkonsum fahruntüchtig war“, erklärte der Staatsanwalt zum Prozessauftakt.
Verteidigung betont sorgfältige Kontrollmaßnahmen
Die Verteidigung der angeklagten Polizisten betonte dagegen, dass ihr Mandanten den Fahrer sorgfältig kontrolliert hätten. Sie hätten mit ihrem Messgerät den Innenraum des Fahrzeugs auf Alkoholspuren in der Umgebungsluft untersucht und drei Messungen durchgeführt, alle mit negativem Ergebnis.
Für die Anordnung einer Blutprobenentnahme hätten nach Ansicht der Verteidigung keine weiteren Anhaltspunkte vorgelegen. Bei der Kontrolle selbst habe der Pkw-Fahrer keine konkreten Ausfallerscheinungen gezeigt, es habe lediglich die Hinweise eines Zeugen über die auffällige Fahrweise gegeben.
Zeugen belasten Soldaten und werfen Fragen auf
Mehrere Bundeswehrsoldaten schilderten in der Verhandlung am Dienstag, dass ihr Kamerad Probleme mit Alkohol hatte. Zwei Zeugen berichteten von Anrufen Stunden vor dem Unfall, in denen der Soldat bereits gelallt und mit verwaschener Stimme gesprochen habe.
Ein besonders brisantes Detail kam von einem anderen Bekannten: In einem Telefonat kurz nach der Polizeikontrolle soll der Soldat erwähnt haben, dass die Beamten ein Corona-Bier in der Mittelkonsole seines Fahrzeugs übersehen hätten. Dieses Detail wirft zusätzliche Fragen zur Gründlichkeit der Kontrolle auf.
Vorgeschichte: Soldat bereits rechtskräftig verurteilt
Der Bundeswehrsoldat Christopher R. war bereits im Januar 2025 am Amtsgericht Wismar wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er stark alkoholisiert den tödlichen Unfall verursacht hatte. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Soldat war im Prozess gegen die Polizisten als Zeuge geladen, verweigerte jedoch die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten. Die beiden Polizisten müssen sich nun vor Gericht für ihre Entscheidung verantworten, einen offensichtlich alkoholisierten Fahrer weiterfahren zu lassen – mit tödlichen Konsequenzen.



