Streit um App-Vertrag eskaliert: Anwaltsrechnung für Gutachten bleibt unbezahlt
App-Vertrag: Anwaltsrechnung unbezahlt, Streit eskaliert

Streit um App-Vertrag eskaliert weiter: Wer zahlt jetzt die Anwaltsrechnung?

In Teterow spitzt sich ein Konflikt um einen Vertrag für das soziale Netzwerk Crossiety dramatisch zu. Eine Anwaltsrechnung in Höhe von 1.832,01 Euro für ein rechtliches Gutachten bleibt vorerst unbezahlt, während sich Bürgermeister Andreas Lange und Bürgervorsteher Christian Wolter in einem erbitterten Machtkampf befinden. Die Stadt Teterow ist seit einem Jahr Mitglied bei Crossiety, doch der Vertragsabschluss wird nun juristisch infrage gestellt.

Anwaltsgutachten wirft rechtliche Mängel auf

Eine Neubrandenburger Anwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Verwaltungsrecht hat den Vertrag zur Crossiety-Mitgliedschaft geprüft und dabei erhebliche Verstöße festgestellt. Laut Gutachten soll Bürgermeister Lange mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen haben. Zudem sei der Vertrag nicht rechtskräftig, da die Unterschrift des Vizebürgermeisters und das Dienstsiegel fehlen. Diese Expertise schlägt mit besagter Summe von 1.832,01 Euro auf den städtischen Haushalt zu Buche.

Bürgermeister lehnt Zahlung ab

Bürgermeister Andreas Lange, der parteilos ist, weigert sich, die Anwaltsrechnung zu begleichen. Er betont, stets korrekt und gesetzestreu gehandelt zu haben. Gegen einen Stadtvertreterbeschluss vom Januar, der ihn zur Kündigung des Crossiety-Vertrags auffordert, hat er Widerspruch eingelegt. Lange argumentiert, dass Bürgervorsteher Wolter von der AfD keine Befugnis hatte, den Auftrag für das Gutachten zu erteilen, und lehnt daher die Kostenübernahme entschieden ab.

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Bürgervorsteher beruft sich auf Beschlusslage

Christian Wolter, der Bürgervorsteher, sieht die Situation völlig anders. Er verweist auf einen Beschluss der Stadtvertretung, der ihn ausdrücklich beauftragte, die Anwaltskanzlei einzuschalten. Wolter erklärt: „Es gibt einen Beschluss der Stadtvertretung, dass ich die Anwaltskanzlei beauftragen sollte. Dass dafür eine sogenannte außerplanmäßige Ausgabe in Anspruch genommen wird, auch das ist Bestandteil des Beschlusses.“ Er fühlt sich damit rechtlich abgesichert und erwartet, dass die Einwände des Bürgermeisters zurückgewiesen werden.

Entscheidung in der Stadtvertretung steht bevor

Am Donnerstag, dem 26. Februar, wird die Stadtvertretung über den Widerspruch des Bürgermeisters abstimmen. Viele Stadtvertreter, darunter Wolter, gehen davon aus, dass die Bedenken Langes keine Mehrheit finden werden. Dennoch bleibt die Anwaltsrechnung auch nach dieser Entscheidung unbezahlt, da der Konflikt voraussichtlich vor Gericht enden wird. Wolter rechnet damit, dass die Vorgänge um den Crossiety-Vertrag letztlich vor einem Richter landen. Erst ein Urteil wird klären, ob der Vertragsabschluss rechtmäßig war und wer für die Anwaltskosten aufkommen muss. Bis dahin schwelt der Streit weiter und belastet die kommunale Politik in Teterow erheblich.

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