Feuerwehr in Not: Wer darf im Ernstfall das Löschfahrzeug steuern?
Die Sirene heult, die Mannschaft ist bereit, doch der Maschinist fehlt. In dieser kritischen Situation stellt sich die Frage: Wer kann das Feuerwehrauto zum Einsatzort fahren? Auf den ersten Blick scheint die Lösung einfach: Ein Lastkraftwagenfahrer besitzt den notwendigen Führerschein. Doch die Realität ist komplexer, wie die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern in Malchow erklärt.
Gesetzliche Regelungen bestimmen die Einsatzfähigkeit
Wer im Notfall ein Feuerwehrfahrzeug führen darf, ist im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M‑V) festgelegt. Paragraph 7 Absatz 3 Nummer 2 besagt, dass Lkw-Fahrer nicht pauschal zur Unterstützung herangezogen oder zum Führen von Löschfahrzeugen eingesetzt werden dürfen. Die Hinzuziehung externer Personen ist ausschließlich in Ausnahmelagen und unter strengen Bedingungen erlaubt.
Öffentliche Feuerwehren können externe Kräfte und Mittel nur dann in Anspruch nehmen, wenn eigene Ressourcen nicht ausreichen, keine Gefahr für Leben und Gesundheit besteht und keine anderen wichtigen Pflichten verletzt werden. Ein routinemäßiges Anhalten von Berufskraftfahrern ist damit gesetzlich ausgeschlossen.
Besondere Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge
Die Begründung liegt in den speziellen technischen und fahrdynamischen Eigenschaften von Feuerwehrfahrzeugen. Diese unterscheiden sich erheblich von regulären Lastkraftwagen, insbesondere durch den mitgeführten Wassertank. Für das sichere Fahren und die Bedienung der Fahrzeugtechnik, wie beispielsweise der Pumpe, sind umfangreiche Schulungen erforderlich, die ortsfremde Lkw-Fahrer in der Regel nicht absolviert haben.
Selbst wenn das Gesetz Ausnahmen zulässt, ist der Einsatz externer Personen in der Praxis kaum umsetzbar und aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar. Fehlt ein ausgebildeter Maschinist, meldet sich die Feuerwehr ordnungsgemäß bei der Integrierten Leitstelle. Diese organisiert dann Unterstützung durch benachbarte Wehren. Solche Konstellationen sind überwiegend theoretischer Natur.
Führerscheinerwerb und Ausbildung für Feuerwehrkräfte
Damit bleibt die Frage, wie Feuerwehren an qualifizierte Maschinisten kommen. Kameraden müssen entweder eine spezielle Schulung absolvieren, falls bereits ein Lkw-Führerschein vorhanden ist, oder den Führerschein neu erwerben. Nach Paragraph 2 des BrSchG M‑V sind die Gemeinden verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, was auch ausreichend qualifiziertes Fahrpersonal einschließt.
Um den Führerscheinerwerb zu stärken, sieht der im März im Landtag beratene Entwurf für ein neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz zusätzliche Möglichkeiten vor. Landkreise und kreisfreie Städte sollen künftig aus Mitteln der Feuerschutzsteuer Fahrlehrer dezentral anstellen können. Gegen Kostenbeteiligung können sie den Gemeinden die Ausbildung ehrenamtlicher Feuerwehrkräfte anbieten oder Rahmenverträge mit Fahrschulen schließen. Der Entwurf des überarbeiteten Brandschutz- und Hilfegesetzes wird aktuell in der Landesregierung intensiv beraten.



