Gerichtsurteil zu Sonntagsöffnung spaltet Schwesig-Regierung und bedroht Tourismus in MV
Gerichtsurteil spaltet Regierung und bedroht Tourismus in MV

Gerichtsurteil zu Sonntagsöffnung spaltet Schwesig-Regierung und bedroht Tourismus in MV

Ein wegweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald hat die rot-rote Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern tief gespalten und droht, den Tourismus im Nordosten Deutschlands erheblich zu beeinträchtigen. Das Gericht erklärte am Donnerstag die maßgebliche Verordnung zur Sonntagsöffnung in touristischen Orten für unwirksam, was Hunderttausende von Urlaubern direkt betrifft.

Politisches Erdbeben in Schwerin

Wirtschaftsminister Wolfgang Blank, der sich gerade von einem schweren Autounfall erholt, sah sich unmittelbar nach dem Urteilsspruch mit harscher Kritik aus den eigenen Koalitionsreihen konfrontiert. Die Linke feuerte eine politische Breitseite in Richtung des parteilosen Ministers ab und machte sein Ressort für den entstandenen politischen Scherbenhaufen verantwortlich.

Henning Förster, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Landtag, übte heftige Kritik: „Das Urteil ist das bittere, aber absehbare Ergebnis einer Politik, die Warnungen ignoriert und den Konflikt sehenden Auges gesucht hat.“ Der Linkspolitiker betonte, dass im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Die Linke eine klare und verlässliche Regelung zur Fortführung der Bäderverkaufsordnung vereinbart worden sei.

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Rechtliche Grundlagen in Frage gestellt

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald kam nach einem Normenkontrollantrag der Gewerkschaft Verdi zu der Überzeugung, dass die Verordnung den gesetzlich gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz verletze. Das gebotene Regel-Ausnahme-Verhältnis werde nicht gewahrt, urteilten die Richter.

Die umstrittene Regelung sah die Sonntagsöffnung in touristischen Orten vom 15. März bis 31. Oktober sowie zusätzlich über Weihnachten und Jahreswechsel vom 17. Dezember bis zum 8. Januar vor. Besonders betroffen sind beliebte Urlaubsregionen wie die Ostsee, Rügen und Usedom, wo viele Besucher auch am Wochenende einkaufen möchten.

Wirtschaftsministerium versucht zu beschwichtigen

Das Wirtschaftsministerium unter Wolfgang Blank versuchte, die hochschlagenden Wogen zu glätten. In einer Stellungnahme hieß es: „Die schriftliche Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Daher hat das Urteil zunächst keine Auswirkungen auf den Start des Öffnungszeitraums am 15. März.“

Selbst nach Zustellung der schriftlichen Begründung, was noch Wochen dauern dürfte, habe die Entscheidung keinen automatischen Effekt. Das Land habe danach einen Monat Zeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde dagegen einzulegen, dass das OVG keine Revision zugelassen habe.

Tourismusbranche reagiert mit Entsetzen

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern zeigte sich entsetzt über die Gerichtsentscheidung. Krister Hennige, Präsident der IHK Neubrandenburg, erklärte im Namen aller drei IHKs in MV: „Für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern ist dies wenige Tage vor Saisonbeginn ein verheerendes Signal.“

Die oppositionelle CDU nutzte den Greifswalder Gerichtsspruch als politische Steilvorlage. Daniel Peters, Spitzenkandidat der CDU für die anstehende Landtagswahl, kritisierte scharf: „Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung. Offenbar war sie nicht in der Lage, eine rechtssichere und ausgewogene Regelung für ein zentrales Thema unseres Tourismuslandes vorzulegen.“

Auswirkungen auf die Tourismusregionen

Mecklenburg-Vorpommern lebt in vielen Regionen maßgeblich vom Tourismus und vom lokalen Einzelhandel. Gerade in Kur- und Ferienorten wie Bansin auf Usedom erwarten Gäste auch am Wochenende ein angemessenes Angebot. Die nun entstandene Rechtsunsicherheit betrifft:

  • Hunderte von Einzelhändlern in touristischen Gebieten
  • Kommunen, die auf Tourismussteuern angewiesen sind
  • Beschäftigte im Einzelhandel und Tourismussektor
  • Urlaubsgäste, die ihre Einkäufe planen

Daniel Peters betonte: „Dafür braucht es klare Regeln, die sowohl den Sonntagsschutz als auch die wirtschaftliche Realität berücksichtigen.“ Die CDU fordert eine Neuregelung, die sowohl rechtssicher ist als auch den Bedürfnissen der Tourismuswirtschaft Rechnung trägt.

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Politische Konsequenzen zeichnen sich ab

Der interne Streit in der rot-roten Koalition könnte langfristige politische Folgen haben. Während die Linke das Wirtschaftsministerium für das Scheitern der Verordnung verantwortlich macht, versucht die SPD-geführte Regierung, Zeit zu gewinnen und rechtliche Möglichkeiten auszuloten.

Für Henning Förster von der Linken steht fest: „Wir stehen vor einem politischen Scherbenhaufen, den das SPD-geführte Wirtschaftsministerium allein zu verantworten hat.“ Die Linke hatte nach eigenen Angaben mehrfach auf die Risiken einer rechtlichen Auseinandersetzung hingewiesen und für die Fortführung des bisherigen Kompromisses plädiert.

Das Wirtschaftsministerium habe diesen Pfad verlassen und wirtschaftliche Interessen über den notwendigen Konsens mit den Gewerkschaften gestellt. „Dass dieser Kurs nun vor Gericht krachend gescheitert ist, schadet nun allen Unternehmen im Land, die vom Tourismus profitieren“, so Försters ernüchternde Bilanz.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Landesregierung eine Beschwerde einlegt und wie sich die Situation für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Sicher ist jedoch, dass das Thema Sonntagsöffnung die politische Landschaft in Schwerin nachhaltig verändern wird.