Psychotherapeuten-Honorarkürzung in MV: Kritik an geplanter Vergütungsreduzierung ab 2026
Honorarkürzung für Psychotherapeuten: Kritik in Mecklenburg-Vorpommern

Psychotherapeuten-Honorare sinken 2026: Kritik in Mecklenburg-Vorpommern wird lauter

Die geplante Honorarkürzung für Psychotherapeuten, die gesetzlich krankenversicherte Patienten behandeln, sorgt in Mecklenburg-Vorpommern für zunehmende Kritik. Ab dem 1. April 2026 sollen die Vergütungen um 4,5 Prozent sinken – eine Entscheidung, die Ärztevertreter und Landtagspolitiker als bedrohlich für die ohnehin angespannte Versorgungssituation bewerten.

Versorgungsengpässe drohen sich zu verschärfen

Bereits jetzt sind Termine bei Psychotherapeuten in vielen Regionen Deutschlands schwer zu bekommen. Durchschnittlich fünf Monate beträgt die Wartezeit auf eine Therapie, wobei ländliche Gebiete wie Teile Mecklenburg-Vorpommerns besonders betroffen sind. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung, der Bedarf an Behandlungsplätzen ist entsprechend hoch.

Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommerns (KVMV) bezeichnet die geplante Vergütungsreduzierung als „Schlag ins Gesicht“ für alle ambulant psychotherapeutisch Tätigen, ihre Patienten und die vertragsärztliche Selbstverwaltung. Seit 1999 befinden sich die psychotherapeutischen Berufsgruppen laut KVMV bereits auf einem Honorarniveau, das vom Bundessozialgericht als rechtliche Untergrenze definiert wurde.

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Kassenärzte kündigen rechtliche Schritte an

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits eine Klage gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) angekündigt, der am 11. März 2026 gefasst wurde. Die KVMV kritisiert, dass durch die Entscheidung im laufenden Betriebsjahr die Planungssicherheit verloren gehe und psychotherapeutische Berufsgruppen massiv benachteiligt würden.

„Der Staat unterhöhlt damit die Selbstverwaltung, eine tragende Säule unseres Gesundheitswesens“, erklärt die Ärztekammer MV. Die Entscheidung sei gegen die Stimmen der Kassenärzte durchgesetzt worden, was die Akzeptanz getroffener Beschlüsse sinken lasse und als dirigistisch aufgefasst werde.

GKV-Spitzenverband verteidigt die Entscheidung

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) begründet die Kürzung mit regelmäßigen Angemessenheitsprüfungen. Seit drei Jahren zeige die Überprüfung, dass die Einkommensmöglichkeiten für psychotherapeutische Leistungen oberhalb der Einkommen anderer Fachgruppen liegen.

Eine voll ausgelastete Praxis könne demnach einen Jahresumsatz von über 190.000 Euro erzielen. Bei durchschnittlichen Betriebsausgaben von etwa 40.000 Euro blieben 150.000 Euro Gewinn, von dem sich der Psychotherapeut krankenversichern, für das Alter vorsorgen und Einkommenssteuern zahlen müsse. Zusätzlich gebe es einen Strukturzuschlag von bis zu 18.000 Euro für personelle Unterstützung.

Politische Reaktionen aus dem Landtag

In den Landtagsfraktionen wird die Entwicklung aufmerksam beobachtet. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Christine Klingohr, betont: „Eine flächendeckende und erreichbare psychotherapeutische Versorgung muss auch angesichts knapper Finanzmittel zur Verfügung stehen.“

Gemeinsam mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin, setzt sie sich für eine Überprüfung der Bedarfsplanung ein. Koplin warnt: „Die Gefahr besteht, dass nun noch mehr Privatversicherte vorzugsweise behandelt werden und dass die Behandlungen schwerer Fälle noch mehr ins Hintertreffen geraten.“

AfD warnt vor Verschärfung des Therapieplatzmangels

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD, Thomas de Jesus Fernandes, bezeichnet die geplante Honorarkürzung als politischen Irrweg. „Wer die Vergütung kürzt, verschärft zwangsläufig den Mangel an Therapieplätzen und treibt die Wartezeiten weiter nach oben“, warnt er.

Die Folgen seien absehbar: Erkrankungen würden später erkannt, Therapien später begonnen und Krankheitsverläufe schwerer und chronischer werden. „Am Ende zahlen dafür nicht nur die Betroffenen einen hohen Preis, sondern auch Unternehmen, Sozialversicherungen und die gesamte Gesellschaft“, so der AfD-Abgeordnete.

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Diskrepanz zwischen Datenlage und Realität

Interessant ist die Diskrepanz zwischen offiziellen Daten und der gelebten Realität. Nach Angaben der KVMV besteht bei der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung in beinahe allen Planungsbereichen in Mecklenburg-Vorpommern eine Überversorgung. Dennoch berichten Eltern immer wieder, dass sie kaum oder nur mit langen Wartezeiten an Termine für sich selbst oder ihre Kinder kommen.

Diese Diskrepanz zwischen Datenlage und dem Erleben der Menschen im Land muss systematisch analysiert werden, fordern die Politiker. Die geplante Honorarkürzung ab April 2026 droht die Situation weiter zu verschärfen, während der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung weiterhin hoch bleibt.