Mecklenburg-Vorpommern: Rechtsanspruch auf Hortplatz ab 2026 ohne Antrag
Hortplatz ohne Antrag: MV bereitet Rechtsanspruch vor

Rechtsanspruch auf Hortbetreuung: Mecklenburg-Vorpommern schafft neue Regelungen

Mecklenburg-Vorpommern positioniert sich als gut vorbereitet für die Einführung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird dieser Anspruch erstmals für alle etwa 14.000 Schulanfänger des Landes gelten. Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) betonte am Dienstag in Schwerin, dass in den Folgejahren bis 2030 jeweils weitere Jahrgangsstufen hinzukommen werden. Das Kabinett hatte zuvor den Weg für eine entsprechende Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes (Kifög) freigemacht.

Vereinfachte Verfahren und garantierte Betreuungszeiten

Die geplante Gesetzesänderung beinhaltet laut Ministerin Oldenburg „ein Paket von Erleichterungen und Entbürokratisierungen“. Die bedeutendste Neuerung für Eltern: Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten alle eingeschulten Kinder automatisch eine Förderung von 40 Stunden pro Woche – ohne Antragstellung, unabhängig vom elterlichen Bedarf und auch während der Ferienzeiten. Damit entfällt die bisherige Pflicht, Bescheinigungen von Arbeitgebern, Ausbildungsbetrieben oder Bildungsträgern einzureichen. Selbst in Phasen des Mutterschutzes oder der Elternzeit bleibt der Betreuungsplatz garantiert.

Besonders hervorzuheben ist, dass die vom Bund geforderten 40 Stunden bereits den Unterricht und eventuelle Ganztagsangebote der Schulen beinhalten. „Anders als in anderen Bundesländern haben Eltern in Mecklenburg-Vorpommern darüber hinaus die Möglichkeit, einen Förderumfang von 50 Wochenstunden zu beantragen“, erklärte die Bildungsministerin. Nur in diesen Fällen erfolgt weiterhin eine Bedarfsprüfung durch das Jugendamt, wie sie derzeit noch für alle Hortkinder Standard ist.

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Erweiterte Betreuungsmöglichkeiten und Ferienregelung

Eine weitere Neuerung betrifft die Betreuung durch Kindertagespflegepersonen. Diese dürfen ab Herbst 2026 nicht mehr nur Vorschulkinder, sondern auch Schulanfänger vor und nach dem Unterricht betreuen. Diese Erweiterung soll das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern stärken. Zudem kündigte Oldenburg an, dass erstmals in den Sommerferien 2030 auch Kinder im Hort betreut werden können, die anschließend in die 5. Klasse wechseln. Bisher endete die Hortbetreuung mit der Zeugnisübergabe in der 4. Klasse.

Aktuell besuchen bereits knapp 79 Prozent der Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern einen Hort. Davon haben 80 Prozent einen Vollzeitplatz mit Anspruch auf maximal 50-Stunden-Betreuung pro Woche inklusive Unterricht. Die verbleibenden 20 Prozent nutzen Teilzeitplätze mit einem Förderumfang von insgesamt 35 Stunden.

Finanzielle Unterstützung und Kapazitätsausbau

Die Landesregierung rechnet nicht mit Engpässen durch den neuen Rechtsanspruch. Oldenburg verwies jedoch auf die Verantwortung der Träger für ein ausreichendes Platzangebot. Diese können auf erhebliche Fördermittel zurückgreifen: Über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau stehen für Mecklenburg-Vorpommern 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land stellt zusätzlich 11,7 Millionen Euro Landesmittel bereit. Die Träger der Horte müssen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil einbringen.

Derzeit existieren im Land 51.000 Hortplätze. Bis zum Jahr 2028 soll diese Zahl auf 53.000 steigen. Damit könne zum Schuljahr 2029/2030 eine 100-prozentige Betreuungsquote garantiert werden, so die Ministerin. In Hochrechnungen wird allerdings davon ausgegangen, dass nur etwa 85 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder das Betreuungsangebot tatsächlich nutzen werden.

Opposition kritisiert Qualitätsdefizite

Aus der Opposition kommt deutliche Kritik an der geplanten Kifög-Novelle. Die Parlamentarische Geschäftsführerin und bildungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Jutta Wegner, warnt: „Ganztagsbetreuung darf nicht als Schmalspurvariante ausgestaltet werden.“ Sie betont: „Was Kinder brauchen, ist Qualität, Verlässlichkeit und gute Bildung. Der vorgelegte Rahmen bleibt deutlich hinter diesen Anforderungen zurück.“ Ein Ganztag, der sich allein über Stunden definiere, reiche nicht aus. Entscheidend seien verbindliche Qualitätsstandards mit ausreichend Zeit für Bewegung, gesunder Verpflegung, Erholungsmöglichkeiten und kindgerechter Förderung.

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Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Enrico Schult, ergänzt: „Der Engpass ist nicht die Excel-Tabelle, sondern die Qualität im Alltag, die mit einer tragfähigen Fachkraft-Kind-Relation steht und fällt.“ Aus seiner Sicht bleiben zentrale Fragen offen: „Was ist das Bildungs- und Erziehungsziel? Wie wird verhindert, dass Ganztag zur bloßen Aufbewahrung wird, wenn Personal fehlt, Ausfälle steigen und Fachkräfte improvisieren müssen? Und wie wird sichergestellt, dass der Ganztag Eltern nicht aus ihrer Verantwortung entlässt, sondern sinnvoll ergänzt?“