MV-Kritik an Krankenhausreform: Existenz von Kliniken im Nordosten in Gefahr
MV-Kritik an Krankenhausreform: Kliniken in Gefahr

MV-Kritik an geänderter Krankenhausreform: Sorge um Existenz von Kliniken im Nordosten

Die geänderte Krankenhausreform, die der Bundesrat nun gebilligt hat, stößt in Mecklenburg-Vorpommern auf massive Kritik. Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) äußert deutliche Bedenken und warnt davor, dass das neue Gesetz die Existenz zahlreicher Kliniken im strukturschwachen Nordosten gefährden könnte.

MV konnte Reform nicht verhindern

Mecklenburg-Vorpommern hat es trotz erheblicher Vorbehalte nicht geschafft, die Anpassung der Krankenhausreform zu stoppen. Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums erläuterte, wäre hierfür eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat notwendig gewesen, um den Vermittlungsausschuss anzurufen. Lediglich acht Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern, hatten am vergangenen Freitag ihre Unzufriedenheit mit dem neuen Gesetz bekundet.

„Aus Verantwortung vor der grundsätzlich notwendigen und überfälligen Krankenhausreform haben sich die Länder darauf verständigt, das Anpassungsgesetz nicht scheitern zu lassen“, erklärte Ministerin Drese. Gleichzeitig betonte sie: „Wir erwarten aber, dass unsere Anregungen und Kompromissvorschläge im weiteren Prozess berücksichtigt werden.“

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Kritik an bundesweit einheitlichen Mindestfallzahlen

Die Gesundheitsministerin übt scharfe Kritik an zentralen Punkten der Reform. Ihrer Ansicht nach ist aus der ursprünglich geplanten Nachbesserung an mehreren Stellen eine Verschlechterung geworden. Besonders problematisch seien die bundesweit einheitlichen Regelungen für Mindestzahlen von Behandlungsfällen, sogenannte Mindestvorhaltezahlen.

„Diese Regelungen gehen eindeutig zulasten von Kliniken in dünn besiedelten Gebieten“, so Drese. „Aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte in ihrem Versorgungsbereich werden sie nicht in der Lage sein, bundesweit einheitliche Mindestvorhaltezahlen zu erreichen. Das gefährdet massiv die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung.“

Die Ministerin forderte daher eine stärkere Berücksichtigung der unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten in den einzelnen Bundesländern. Die besonderen Herausforderungen ländlicher Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern müssten bei der Umsetzung der Reform angemessen berücksichtigt werden.

Bundesrat stellt Mängel fest

Der Bundesrat selbst hat in einer offiziellen Entschließung festgestellt, dass das Gesetz in Teilen hinter den Forderungen der Länder zurückbleibt. Zudem würden einzelne Regelungen den praktischen Anforderungen bei der Umsetzung noch nicht ausreichend Rechnung tragen.

Die aktuellen Nachbesserungen gehen auf Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von Union und SPD zurück. Die ursprüngliche Krankenhausreform war Ende 2024 von der Vorgängerregierung unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gegen erhebliche Proteste durchgesetzt worden. Zu den erklärten Zielen der Reform gehören:

  • Die Reduzierung des finanziellen Drucks zu immer mehr Behandlungsfällen
  • Eine stärkere Spezialisierung bei komplexen medizinischen Eingriffen
  • Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung

Doch gerade in strukturschwachen Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern sehen Experten und Politiker durch die neuen Regelungen erhebliche Risiken für die Krankenhauslandschaft. Die Debatte um die Auswirkungen der Reform auf die ländliche Gesundheitsversorgung dürfte damit weiter anhalten.

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