Endgültiges Verbot für das Verbrennen von Pflanzenabfällen in Gärten
In Mecklenburg-Vorpommern wird das Verbrennen von Pflanzenabfällen im eigenen Garten ab dem 1. Januar 2029 vollständig untersagt. Bisherige Ausnahmeregelungen, die oft großzügig ausgelegt wurden, entfallen damit komplett. Umweltminister Till Backhaus (SPD) begründet diesen Schritt mit dem Schutz wertvoller Ressourcen und der angestrebten Kreislaufwirtschaft.
Bisherige Regelungen waren schwer kontrollierbar
Laut der bisher geltenden Pflanzenabfalllandesverordnung durften private pflanzliche Abfälle in den Monaten März und Oktober verbrannt werden, sofern eine anderweitige Entsorgung nicht zumutbar oder möglich war. Dies umfasste beispielsweise Kompostierung, Verrottung oder die Abgabe über Biotonnen oder Wertstoffhöfe. In der Praxis erwies sich diese Vorgabe jedoch als äußerst schwer kontrollierbar, wie das Umweltministerium in Schwerin mitteilte. Die Bürgerinnen und Bürger trafen die Entscheidung häufig eigenständig, was zu erheblichen Fehleinschätzungen führte.
„Bei der Verbrennung von Pflanzenabfällen gehen wertvolle biogene Rohstoffe unwiederbringlich verloren“, erklärte Umweltminister Backhaus. Die bisherige Praxis habe nicht nur negative Folgen für die Umwelt, sondern auch für die natürlichen Ressourcen des Landes gehabt. Zudem belastete das Verbrennen vielerorts die Luftqualität, was in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Anzeigen von Anwohnern führte.
Neue Verordnung passt sich dem Bundesrecht an
Mit der neu gefassten Landesverordnung, die ab 2029 in Kraft tritt, werden die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern an das Bundesabfallrecht angeglichen. Laut den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ist eine zumutbare Entsorgung von Pflanzenabfällen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Bundeslandes grundsätzlich gewährleistet. Dies schließt alternative Methoden wie Kompostierung oder die Nutzung von Biotonnen ein, die nun verbindlich vorgeschrieben werden.
Ausnahmen für traditionelle Feuer bleiben bestehen
Die Neuregelung betrifft ausdrücklich nicht alle Arten von Feuern im Freien. So bleiben Osterfeuer oder Feuer in Feuerschalen weiterhin erlaubt, sofern es sich um sogenannte Brauchtumsfeuer handelt. „Bei denen dürfen jedoch nur geeignete Brennstoffe, vor allem Holz in Brennholzqualität, keine Abfälle, verwendet werden“, präzisierte Backhaus. Damit wird klargestellt, dass traditionelle Anlässe nicht unter das Verbot fallen, solange keine pflanzlichen Abfälle verbrannt werden.
Das Umweltministerium betont, dass diese Maßnahme einen wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigeren Abfallwirtschaft darstellt. Durch die Vermeidung von Verbrennungen sollen biogene Rohstoffe erhalten und die Umweltbelastung reduziert werden. Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich daher auf neue Entsorgungswege einstellen, um die Vorgaben ab 2029 einzuhalten.



