Neubrandenburg klagt gegen Zensus-Ergebnis: Stadt fehlen über 4.000 Einwohner und Millionen-Einnahmen
Neubrandenburg klagt gegen Zensus: 4.000 Einwohner fehlen (01.04.2026)

Neubrandenburg im Rechtsstreit um Zensus-Zahlen: Millionenverluste drohen

Die Stadt Neubrandenburg befindet sich in einem bedeutenden Rechtsstreit mit dem Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern über die offizielle Einwohnerzahl. Während die Stadtverwaltung auf Basis ihres Melderegisters zum 31. Dezember 2024 von 64.775 Einwohnern ausgeht, beziffert das Statistische Amt die Bevölkerung der Vier-Tore-Stadt auf lediglich 60.344 Personen. Diese Diskrepanz von 4.431 Menschen hat erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Kommune.

Klageverfahren zur gerichtlichen Klärung eingeleitet

Im November 2024 reichte Neubrandenburg fristgerecht Klage gegen das Ergebnis des Zensus 2022 ein. Stadtsprecherin Anja Seugling erklärte, die Stadtverwaltung sei überzeugt, dass die im Feststellungsbescheid zum Zensus 2022 ermittelten Zahlen fehlerhaft seien. Seit der Zensus-Erhebung im Jahr 2022 sank die offizielle Einwohnerzahl in den statistischen Unterlagen von 63.043 im Jahr 2021 auf 60.450 Personen.

Das Statistische Amt hat sich laut Seugling bisher inhaltlich noch nicht zu der Klage geäußert. Der weitere Verfahrensgang liege nun in der Verantwortung des Verwaltungsgerichts Greifswald. Gerichtssprecher Harald Hünecke bestätigte, dass eine ganze Reihe von Gemeinden und Städten gegen die Zensus-2022-Zahlen geklagt haben, darunter Greifswald, Neustrelitz, Feldberg und Woldegk.

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Finanzielle Einbußen in Millionenhöhe

Hintergrund der zahlreichen Klagen sind die mit den Einwohnerzahlen verbundenen kommunalen Zuweisungen. Der ehemalige Woldegker Bürgermeister Ernst-Jürgen Lode gab an, dass pro Einwohner mit rund 1.200 Euro an kommunalen Zuweisungen zu rechnen sei. Auf die fehlenden 4.431 Neubrandenburger heruntergerechnet, entspricht dies einem finanziellen Verlust von gut 5,3 Millionen Euro für die Stadtkasse.

Das Verwaltungsgericht Greifswald plant, zunächst in anderen Klageverfahren zu entscheiden, in denen bereits Eilverfahren durchgeführt wurden. Für den Neubrandenburger Fall kann noch kein konkreter Zeitplan benannt werden, da ein angekündigtes mathematisches Gutachten fehlt. Erst nach dessen Vorlage und Stellungnahme des Beklagten wird eine Verhandlung vor der Kammer anberaumt.

Historischer Bevölkerungsrückgang und aktuelle Entwicklung

Seit den Wendejahren ist die Einwohnerzahl Neubrandenburgs kontinuierlich gesunken. Im Jahr 1989 lebten noch 90.953 Menschen in der Vier-Tore-Stadt, während es zum 31. Dezember 2024 laut aktuell geltenden Daten nur noch 60.344 Personen waren. Oberbürgermeister Nico Klose (parteilos) äußerte kürzlich, dass die Stadt auch 70.000 Einwohner gut vertragen würde, räumte jedoch ein, dass dies nicht wahnsinnig realistisch sei. Sein Wunsch ist es, dass die Einwohnerzahl möglichst nicht unter 60.000 Menschen fallen soll.

Die Klage Neubrandenburgs gegen das Zensus-Ergebnis verdeutlicht die weitreichenden Konsequenzen von Bevölkerungsstatistiken für die kommunale Finanzplanung. Während die Stadt auf eine Korrektur der Zahlen hofft, bleibt der Ausgang des Rechtsstreits ungewiss. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald wird nicht nur für Neubrandenburg, sondern auch für andere klagende Gemeinden von erheblicher Bedeutung sein.

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