Neue Strandregeln in MV: Das ändert sich für Ostsee-Urlauber ab Mai
Neue Strandregeln in MV ab Mai: Das müssen Urlauber wissen

Neue Vorgaben für den Ostsee-Urlaub: Das ändert sich ab Mai in Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem Beginn des Monats Mai treten an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns zahlreiche neue Regelungen in Kraft, die für Urlauber spürbare Auswirkungen haben werden. Der Übergang von der Nebensaison zur Hauptsaison bringt nicht nur mehr Betrieb an den Stränden, sondern auch strengere Vorschriften bei der Strandnutzung, angepasste Gebühren und veränderte Bestimmungen für tierische Begleiter.

Hunderegeln werden deutlich verschärft

Für Urlauber mit vierbeinigen Begleitern bedeutet der Saisonwechsel erhebliche Einschränkungen. In Kühlungsborn endet am 30. April die liberale Regelung der Nebensaison, die Hunden grundsätzlichen Strandzugang gewährte. Vom 1. Mai bis 31. Oktober sind Hunde tagsüber nur noch an speziell ausgewiesenen Hundestränden erlaubt. An allen anderen Strandabschnitten gilt während dieser Zeit eine strenge Nachtregelung: Hunde dürfen lediglich zwischen 20 Uhr abends und 8 Uhr morgens mitgeführt werden und müssen dabei zwingend angeleint sein.

Auch in Prerow auf dem Darß werden die Bestimmungen zum Hauptsaisonstart angepasst. Während bis Ende April noch die lockereren Nebensaisonregeln gelten, sind vom 1. Mai bis 30. September Hunde am Nordstrand ausschließlich in gekennzeichneten Strandabschnitten zugelassen. Diese regional unterschiedlichen Vorgaben unterstreichen, dass es keine einheitliche Regelung für die gesamte Ostseeküste gibt.

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Kurabgaben steigen in der Hauptsaison

Parallel zu den verschärften Strandregeln ändern sich in einigen Urlaubsorten auch die finanziellen Belastungen für Touristen. In Boltenhagen erhöht sich die Kurabgabe ab dem 1. Mai 2026 von bisher 2,80 Euro auf 3,00 Euro pro Person und Tag während der Hauptsaison. Für die Nebensaison behält die Gemeinde den niedrigeren Satz von 1,80 Euro bei.

Die Uneinheitlichkeit der Regelungen zeigt sich besonders deutlich auf der Insel Usedom. Dort begann die Hauptsaison bei der Kurabgabe bereits am 1. April, also einen Monat früher als in anderen Regionen. Laut Angaben von Usedom Tourismus liegen die Gebühren in der Hauptsaison je nach Ort zwischen 3,70 und 3,90 Euro täglich pro Person.

Eingeschränkte Freizeitaktivitäten am Strand

Auch bei Freizeitbeschäftigungen am Strand greifen mit Beginn der Hauptsaison wieder engere Vorgaben. Die Strandordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock legt fest, dass das Drachensteigen am Badestrand vom 1. Mai bis 30. September während des Badebetriebs nur in speziell gekennzeichneten Bereichen erlaubt ist. Diese Einschränkung betrifft beispielsweise beliebte Strände wie Warnemünde, wo das bisher uneingeschränkte Drachensteigen nun reguliert wird.

Saisonstart mit Veranstaltungen und Sicherheitsvorkehrungen

Der Monatswechsel markiert nicht nur den Beginn strengerer Regeln, sondern auch den offiziellen Start der organisierten Badesaison. Die DRK-Wasserwacht Vorpommern-Greifswald kündigt ihre Saisoneröffnung für den 2. Mai 2026 an der Seebrücke Heringsdorf an, was die verstärkten Sicherheitsvorkehrungen für die kommenden Monate signalisiert.

Parallel dazu starten zahlreiche touristische Veranstaltungen. Der Verband Mecklenburgischer Ostseebäder plant für den 2. Mai 2026 erneut den großen Sandburgenwettbewerb entlang der mecklenburgischen Ostseeküste. Zu den teilnehmenden Orten gehören unter anderem:

  • Boltenhagen
  • Kühlungsborn
  • Warnemünde
  • Graal-Müritz
  • Rerik
  • die Insel Poel

Diese Veranstaltung unterstreicht den Übergang in die touristische Hochsaison, die nun mit deutlich mehr Regeln, aber auch mit einem reichhaltigeren Angebot für Besucher einhergeht.

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