OB-Kandidat zieht für toten Schwiegervater nach Karlsruhe: Verfassungsbeschwerde gegen Schwerin
OB-Kandidat zieht für Schwiegervater nach Karlsruhe

OB-Kandidat zieht für toten Schwiegervater nach Karlsruhe: Verfassungsbeschwerde gegen Schwerin

Der Schweriner Oberbürgermeisterkandidat Lars Schubert hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der unabhängige Bewerber mit FDP-Mitgliedschaft kämpft damit für einen bereits verstorbenen Angehörigen: seinen jüdischen Schwiegervater, der als Kontingentflüchtling in Schwerin lebte.

Rechtsstreit mit zehnjähriger Geschichte

Der Konflikt reicht bis ins Jahr 2016 zurück und dreht sich um die Frage, in welchem Umfang Verwaltungshandeln an höchstrichterlich geklärte Maßstäbe gebunden ist. Im Mittelpunkt stand Schuberts Schwiegervater, der seit Jahren wohnsitzbeschränkt in der Landeshauptstadt lebte. Als er 2015 unheilbar schwer erkrankte, wollte er seine verbleibende Lebenszeit in der Nähe seiner einzigen Tochter in Niedersachsen verbringen.

„Das verzögernde Handeln der Stadt hat meinem Schwiegervater Monate mit den letzten Resten an Lebensqualität genommen“, erklärt Schubert. Der Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmer wurde von seinem Schwiegervater beauftragt, ihn im Verfahren zur Aufhebung der Wohnsitzauflage zu unterstützen.

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Bürokratische Hürden trotz höchstrichterlicher Klärung

Schubert machte geltend, dass nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2013 zunächst eigenständig zu prüfen ist, ob die Aufrechterhaltung der Wohnsitzauflage im Einzelfall noch verhältnismäßig ist. Die Stadt Schwerin leitete jedoch ein langwieriges Verfahren mit Beteiligung des Zuzugsortes in Niedersachsen ein und hielt an ihrer Position fest.

Erst unter großem Druck auf die beteiligten Kommunen und das Innenministerium wurde der Umzug schließlich kurzfristig ermöglicht. Für Schubert stellt dies eine erhebliche Verletzung der grundrechtlichen Bindung an Recht und Gesetz dar.

Von der Haftungsklage zur Verfassungsbeschwerde

Nach dem Tod des Schwiegervaters Ende 2018 befasste sich Schubert 2019 erneut mit der damaligen Verwaltungspraxis. Dabei ergaben sich Hinweise, dass die Stadt ihre Praxis gegenüber älteren jüdischen Zuwanderern nicht geändert hatte. 2020 entschied er sich daher, eine mögliche Amtspflichtverletzung im Wege einer Amtshaftungsklage gerichtlich klären zu lassen.

Das Oberlandesgericht Rostock folgte zwar nicht der Argumentation der Stadt, wonach das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf den konkreten Fall nicht anwendbar gewesen sei. Die Klage wurde jedoch im Frühjahr 2025 aus zivilrechtlichen Gründen abgewiesen. Eine Berufung wies das OLG Rostock im Sommer 2025 ohne Möglichkeit eines weiteren Rechtsmittels zurück.

Kandidat mit politischer Erfahrung

Der 56-jährige Schubert, der sich bereits 2002 für das Amt des Schweriner Rathauschefs beworben hatte, tritt am 12. April als einer von mindestens sieben Kandidaten erneut an. Sollte er gewählt werden, würde er gegen seine eigene Verwaltung prozessieren.

„Wenn höchstrichterliche Maßstäbe die Gesetzesanwendung konkretisieren, dann darf das Verwaltungshandeln nicht durch widersprechende interne Vorschriften unterlaufen werden“, argumentiert der OB-Kandidat. Seine Verfassungsbeschwerde legte er fristgerecht ein, nachdem eine Anhörungsrüge durch das OLG am 15. Januar 2026 mit dem Hinweis auf die Unerheblichkeit des klägerischen Vortrags zurückgewiesen worden war.

Für Schubert ist klar: „Rechtsstaatlichkeit beginnt nicht erst in Karlsruhe – sondern im täglichen Umgang mit dem Bürger.“ Der Fall seines Schwiegervaters lässt ihn nicht los und treibt ihn nun bis vor das höchste deutsche Gericht.

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