Schwerwiegende Mängel bei Fördermittelvergabe in Mecklenburg-Vorpommern
Ein aktueller Prüfbericht des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern stellt der Förderpraxis des Landes ein vernichtendes Zeugnis aus. In den Jahren 2022 bis 2024 wurden rund 37 Millionen Euro an landeseigene Firmen und Vereine verteilt – dabei war kein einziges Zuwendungsverfahren fehlerfrei durchgeführt worden. Die Prüfer deckten flächendeckende Verstöße gegen rechtliche Vorgaben auf, die das Wirtschaftsministerium in Schwerin nun in Erklärungsnot bringen.
„Kein Verfahren war fehlerfrei“ – Präsidentin des Rechnungshofs übt scharfe Kritik
Martina Johannsen, Präsidentin des Landesrechnungshofs, fasst die Ergebnisse drastisch zusammen: „Kein Zuwendungsverfahren war fehlerfrei.“ Das Ministerium habe bei der Vergabe von Steuergeldern an sieben landeseigene Gesellschaften und Vereine grundlegende rechtliche Vorgaben missachtet. Betroffen sind unter anderem die BioCon Valley GmbH, die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung, Invest in MV, die Landesenergie- und Klimaschutzagentur, der Tourismusverband, die Landesverkehrswacht und die Verkehrsgesellschaft MV.
Bandbreite der festgestellten Fehler ist enorm
Die Prüfer monieren eine Vielzahl gravierender Mängel, die nahezu alle Bereiche der Fördermittelverfahren betreffen:
- Anträge wurden nicht oder nur ungenügend geprüft
- Zuwendungsbescheide des Ministeriums enthielten regelmäßig Fehler
- Die Verwendung der Mittel wurde oft nicht fristgerecht überprüft
- Nachweise für die Verwendung von Landesgeld waren unvollständig
- Tätigkeitsbeschreibungen von Mitarbeitern fehlten
- Beschäftigte erhielten möglicherweise höhere Vergütungen als im Landesdienst üblich
- Stellenübersichten wurden nicht kontrolliert
Zusätzliche Einnahmen nicht bekannt – Verfahren infrage gestellt
Besonders pikant: Einige der geförderten Firmen und Vereine nahmen zusätzliche Mittel wie Sponsorengelder oder Spenden ein, die dem Ministerium nicht bekannt waren. Diese fehlende Transparenz stellt laut Rechnungshof die gesamten Zahlungen von Fördermitteln infrage. Zudem wurden unverbrauchte Mittel rechtswidrig nicht zu den geforderten Fristen zurückgezahlt.
Die Prüfer kritisieren weiter, dass das Ministerium bei Folgeanträgen von Gesellschaften „Notwendigkeit und Angemessenheit nicht geprüft“ habe. In der Praxis bedeutete dies, dass Anträge einfach durchgewinkt wurden. Bis auf wenige Ausnahmen habe es bei jeder Förderung „Fehler in jeder einzelnen Phase gegeben“, urteilt der Rechnungshof.
Visualisierung zeigt alarmierendes Bild
Um das Ausmaß der Mängel zu verdeutlichen, haben die Prüfer eine detaillierte Tabelle erstellt. Diese zeigt in alarmierender Weise, dass etwa zwei Drittel aller geprüften Ebenen in der Fördermittelvergabe mit roten Markierungen versehen sind – ein klares Signal für systematisches Versagen.
Ministerium gelobt Besserung – Opposition fordert Konsequenzen
Das Wirtschaftsministerium reagierte auf die Vorwürfe mit dem Versprechen, die Zuwendungsverfahren zu verbessern. Ein Sprecher erklärte, man nehme die Überprüfung des Rechnungshofs zum Anlass für Verbesserungen.
Die Opposition zeigt sich davon wenig beeindruckt. CDU-Wirtschaftsexperte Wolfgang Waldmüller fordert klare Antworten von der Ministeriumsspitze: „Man wird etwa die Verantwortung des Staatssekretärs in den Blick nehmen müssen.“ Der kritische Zeitraum 2022 bis 2024 fällt in die Amtszeit von Ex-Wirtschaftsminister Reinhard Meyer, während Staatssekretär Jochen Schulte (beide SPD) seit 2021 verantwortlich zeichnet.
Interessant ist auch Waldmüllers Hinweis auf den Tourismusverband MV und dessen damaligen Geschäftsführer Tobias Woitendorf. Dieser musste 2025 wegen Fehlern in Förderverfahren gehen. „Im Lichte des aktuellen Berichts erscheinen diese Vorwürfe mehr als rätselhaft“, so der CDU-Politiker, der damit auf mögliche größere Zusammenhänge hinweist.
Fortbildungsbedarf bei Ministeriumsmitarbeitern
Besonders pikant: Die Rechnungsprüfer attestieren den Verantwortlichen im Ministerium ausdrücklich „Fortbildungsbedarf“ im Zuwendungsrecht. Diese deutliche Formulierung unterstreicht, dass es nicht nur um einzelne Fehler, sondern um grundlegende Wissensdefizite bei der rechtmäßigen Vergabe öffentlicher Mittel geht.
Der Landesrechnungshof fordert nun das umgehende Abstellen aller festgestellten Fehler. Die Prüfer haben damit ein massives Kontrollversagen in der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgedeckt, das dringend behoben werden muss, um den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern sicherzustellen.



