Schwerin erhöht Unterkunftskosten für Grundsicherungsempfänger aufgrund gestiegener Mieten
Schwerin erhöht Unterkunftskosten für Grundsicherungsempfänger

Schwerin reagiert auf Mietanstieg mit höheren Unterkunftskosten für Sozialleistungsempfänger

Die Landeshauptstadt Schwerin hat als Reaktion auf die deutlich gestiegenen Mieten in der Stadt eine wichtige Anpassung vorgenommen. Rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres werden die sogenannten Kosten der Unterkunft für Menschen erhöht, die Grundsicherungsleistungen vom Jobcenter oder von der Kommune beziehen. Diese Maßnahme betrifft zahlreiche Haushalte in der mecklenburg-vorpommerschen Hauptstadt.

Mietspiegel zeigt deutlichen Anstieg der Mietpreise

Auslöser für die Anpassung ist der qualifizierte Mietspiegel 2026/27, der im Januar vorgestellt wurde. Dieser belegt, dass die frei vereinbarten Mieten in Schwerin im Durchschnitt um 9,1 Prozent gegenüber dem Zeitraum 2024/25 gestiegen sind. Cornelia Pollin, Leiterin des Fachdienstes Soziales, erklärt: "Die gestiegenen Mieten und Betriebs- sowie Heizkosten in der Landeshauptstadt haben nun zu einer Anpassung der entsprechenden Werte in unserer städtischen KdU-Richtlinie geführt."

Konkrete Erhöhungen in der neuen Richtlinie

Die angemessenen Wohnungsgrößen bleiben in der neuen Richtlinie unverändert. So können Ein-Personen-Haushalte weiterhin Wohnungen bis zu 50 Quadratmetern beanspruchen. Allerdings wurden die Nettokaltmieten für alle Wohnungsgrößen angehoben:

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  • Je nach Größe liegen sie nun zwischen 5,63 Euro und 6,32 Euro pro Quadratmeter
  • Die kalten Betriebskosten wurden von bisher 1,52 auf 1,82 Euro pro Quadratmeter erhöht
  • Die Heizkosten wurden ebenfalls angepasst, basierend auf den aktuellen Preisen der Schweriner Stadtwerke

Finanzielle Dimension der Maßnahme

Bernd Nottebaum (CDU), Vize-Oberbürgermeister von Schwerin, gibt Einblick in die finanziellen Auswirkungen: "Rund 29 Millionen Euro hat die Landeshauptstadt im vergangenen Jahr ausgegeben, um die Kosten der Unterkunft für die Kunden des Jobcenters zu übernehmen." Der größte Teil dieser Summe wird vom Bund erstattet, doch bleibt ein städtischer Eigenanteil von 6 Millionen Euro.

Zahlungsmodalitäten und Verfahren

Grundsätzlich werden die Unterkunftskosten zusammen mit dem gesamten Leistungsanspruch an den Berechtigten überwiesen, der dann in eigener Verantwortung die Mietzahlung vornimmt. In bestimmten Fällen, etwa bei besonderen sozialen Umständen, können die Kosten der Unterkunft aber auch direkt an den Vermieter gezahlt werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Wohnungssicherheit für besonders vulnerable Gruppen gewährleistet bleibt.

Die Stadt betont, dass die Anerkennung und Erstattung der Unterkunftskosten nur erfolgt, sofern diese als angemessen eingestuft werden. Neben der Wohnungsgröße muss daher auch die Nettokaltmiete den Richtwerten entsprechen. Diese systematische Anpassung zeigt, wie Schwerin auf die veränderten Wohnungsmarktbedingungen reagiert und versucht, die soziale Absicherung für einkommensschwache Haushalte aufrechtzuerhalten.

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