Schweriner Stadtvertreter halten an hundefreiem Zippendorfer Strand fest
Der traditionsreiche Zippendorfer Strand in Schwerin bleibt auch in Zukunft ein hundefreies Erholungsgebiet. Die Stadtvertretung hat in ihrer jüngsten Sitzung alle Anträge zur Einrichtung eines Hundestrandes mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Damit setzt sich die seit langem bestehende Regelung fort, die Vierbeinern den Zugang zum beliebten Badestrand untersagt.
CDU-Initiative für Hundestrand scheitert an Widerstand
Die CDU-Fraktion hatte einen Beschlussantrag eingebracht, der vorsah, einen Teil des etwa 500 Meter langen Strandabschnitts für Hunde freizugeben. „Der Strand gehört nicht nur den Menschen, sondern auch unseren vierbeinigen Freunden“, argumentierte Jan Reißig von der CDU während der Debatte. Die Fraktion wollte damit eine Teilfläche schaffen, die sowohl Menschen als auch ihren Hunden zur Erfrischung dienen sollte.
Doch der Vorschlag stieß auf entschiedenen Widerstand. Dieter Tackmann, Vorsitzender der Ortsteilvertretung Zippendorf und Mitglied der FDP, lehnte den Plan kategorisch ab: „Es ist ein ganz besonderer Ort. Wir möchten keine Hunde am Strand.“ Stattdessen regte er an, über alternative Standorte wie das alte Waldbad nachzudenken.
Mehrheitliche Ablehnung aus Schutzgründen
Nicht nur der CDU-Antrag, sondern auch Ersatzanträge der AfD und der Grünen/Die Partei fanden keine Mehrheit. Die Gründe für die Ablehnung waren vielfältig:
- Schutz der Badegäste vor möglichen Belästigungen
- Erhalt der ökologischen Integrität des EU-Vogelschutzgebiets
- Wahrung der Sauberkeit und Ästhetik des Strandes
Die Grünen hatten mit einem Kompromissvorschlag versucht, eine einjährige Testphase zu etablieren, um Nutzung und Konfliktpotenzial praktisch zu erproben. Doch auch dieser differenzierte Ansatz konnte die Mehrheit der Stadtvertreter nicht überzeugen.
Verwaltung bestätigt bestehende Regelungen
Die Stadtverwaltung unterstützte die ablehnende Haltung mit Verweis auf die bereits geltenden Vorschriften. In Schwerin gilt eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde, die sowohl dem Umweltschutz als auch der Reinhaltung öffentlicher Flächen dient. Ein spezieller Hundestrand am Zippendorfer Strand würde nach Ansicht der Verwaltung diesen Prinzipien widersprechen und sei aus naturschutzrechtlicher Perspektive nicht vertretbar.
Die Entscheidung bedeutet, dass die aktuelle Praxis unverändert bleibt: Hunde dürfen sich in Schwerin weiterhin nur in ausgewiesenen Bereichen der Seen abkühlen, sofern diese außerhalb von Schutzgebieten liegen. Die Diskussion um alternative Standorte für Hundestrände – möglicherweise am alten Waldbad – bleibt jedoch ein Thema für zukünftige Beratungen.



