Streusalz-Verbot auf vereisten Gehwegen: Städte in Mecklenburg-Vorpommern zeigen Härte
Der anhaltende Winter mit Eis und Schnee hat in Mecklenburg-Vorpommern für massive Glätte auf Gehwegen gesorgt. Während Straßen und Autobahnen gesalzen werden, um den Verkehr aufrechtzuerhalten, sind private Anlieger für viele Gehwege verantwortlich – und dort ist Streusalz häufig strikt verboten. Eine umfassende Bilanz der Rathausverwaltungen zeigt nun, wie konsequent gegen Übeltäter vorgegangen wird und wo Ausnahmen gelten.
Bußgelder bis zu 2.500 Euro in Rostock
In der größten Stadt des Landes, Rostock, sind Streusalz und auftauende Mittel auf Gehwegen vor Häusern seit Jahrzehnten tabu. Drei mutmaßliche Ordnungswidrigkeiten wurden in diesem Winter angezeigt, weshalb Ermittlungen laufen. Verstöße können hier teuer werden: Bußgelder von bis zu 2.500 Euro sind möglich. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa bei Blitzeis oder an gefährlichen Abschnitten wie Treppen und Rampen.
Schwerin: Grundsätzliches Verbot ohne Ahndungen
In der Landeshauptstadt Schwerin ist der Einsatz von Streusalz „grundsätzlich“ verboten, und dieses Verbot wurde auch in diesem Winter nicht ausgesetzt. Vom 1. November bis 12. Februar wurden keine Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren rund um Salz oder auftauende Streumittel aufgenommen. Auch in den vergangenen beiden Jahren gab es keine Ahndungen. Ein Nachweis erfolgt durch örtliche Feststellung, wobei bei wechselnder Witterung ein sicherer Nachweis problematisch sein kann. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 1.000 Euro möglich.
Neubrandenburg: Absolute Ausnahmesituation
Aus Neubrandenburg wird berichtet, dass dieser Winter „eine absolute Ausnahmesituation“ darstellt. Nicht nur die Dauer, sondern auch mehrfacher gefrierender Regen, der Eispanzer von bis zu 5 cm bildete, stellte Stadt und Bürger vor große Herausforderungen. Teilweise musste mehrfach am Tag geräumt und gestreut werden. Die Stadt zeigt Verständnis für die „Hilflosigkeit“ der Bürger und betont, dass die Straßenreinigungssatzung bei besonderen Witterungsbedingungen den Einsatz von Streusalz auf Anliegerflächen zulässt. Bisher wurden keine Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.
Stralsund und Greifswald: Strenge Regeln mit Ausnahmen
In Stralsund ist der Einsatz von Streusalz durch private Haushalte im Einzelfall möglich, aber nur, wenn abstumpfende Stoffe wie Sand oder Steingranulat nicht ausreichen. Auch hier gab es in diesem Winter keine Bußgeldverfahren. In Greifswald hingegen ist der Einsatz von Streusalz für Private ausgeschlossen, und bei Verstößen können Bußgelder bis 1.278,23 Euro verhängt werden. Kontrollen erfolgen stichprobenartig, und einige Anlieger wurden in diesem Winter aufgefordert, ihren Räum- und Streupflichten nachzukommen.
Weitere Städte: Unterschiedliche Ansätze
In Anklam wurde das Verbot für die Streusalznutzung für Privatpersonen zwischenzeitlich ausgesetzt, während es in Greifswald aufrechterhalten wurde. In Wismar ist die Nutzung von Salz für private Haushalte seit vielen Jahren ausgeschlossen, mit Bußgeldern zwischen fünf und 500 Euro. In Parchim und Güstrow wird zwar auf das Verbot hingewiesen, aber Bußgelder für Verstöße gegen das Salzverbot werden nicht ausgewiesen oder sind nicht bußgeldbewährt. In Waren darf Salz nur im Ausnahmefall bei extremen Witterungsverhältnissen gestreut werden, mit Bußgeldern bis 1.280 Euro. In Bad Doberan ist die Nutzung von Salz nicht gestattet, aber die Stadt agierte mit „großem Augenmaß“, und Sicherheit geht vor. Hier sind Geldbußen bis maximal 55 Euro möglich.
Fazit: Kontrolle und Verständnis im Wechselspiel
Die Bilanz zeigt, dass die Städte in Mecklenburg-Vorpommern das Streusalz-Verbot auf vereisten Gehwegen ernst nehmen, aber auch Verständnis für Ausnahmesituationen zeigen. Während Bußgelder bis zu 2.500 Euro drohen können, werden in vielen Fällen zunächst mündliche Verwarnungen oder schriftliche Aufforderungen ausgesprochen. Die Straßenreinigungssatzungen, oft als spröde empfunden, bringen in diesem Winter eine gewisse Würze in den Alltag, aber ein „Hageln“ von Bußgeldern bleibt eher die Ausnahme.



