„Aber wir sind doch auch Menschen“: Vincents Zukunft steht auf dem Spiel
Vincents Zukunft steht auf dem Spiel

„Aber wir sind doch auch Menschen“: Vincents Zukunft steht auf dem Spiel

Im politischen Diskurs Mecklenburg-Vorpommerns tauchen in den letzten Monaten immer wieder bestimmte Begriffe auf: das Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG, und die Eingliederungshilfe, abgekürzt als EGH. Meistens wird in diesem Zusammenhang von explodierenden Kosten gesprochen, von einem bürokratischen Monster, von Sparpotenzialen, die endlich realisiert werden müssen. Worüber jedoch kaum gesprochen wird, das sind diejenigen Menschen, denen das BTHG und die darin geregelten Leistungen eigentlich zugutekommen sollen: Menschen jeden Alters mit einer angeborenen oder erworbenen Behinderung. Menschen wie Vincent Levin.

Von der Schule zum Hausmeister: Vincents Weg

Vor 27 Jahren in Rostock geboren, hat Vincent Levin den größten Teil seines Lebens im Diakoniewerk Kloster Dobbertin verbracht. Seine Mutter war mit dem besonderen Kind schlichtweg überfordert, wie der junge Mann andeutet. Kontakt zu ihr hat er schon seit langer Zeit nicht mehr. Dafür kennt er auf dem weitläufigen Gelände des Dobbertiner Klosters jeden Winkel genau. „Hier habe ich als kleines Kind gewohnt, hier als Jugendlicher in einer Wohngruppe“, erzählt er während eines Rundgangs, der eigentlich an seinem Lieblingsangelplatz am Seeufer enden sollte.

Doch Vincent Levin stoppt bereits viel früher vor der Glasfassade der Theodor-Fontane-Schule. „Hier bin ich selbst zur Schule gegangen. Und jetzt arbeite ich hier“, berichtet er voller Stolz. „Einige kennen mich noch. Und meine Lehrerin von früher ist jetzt meine Chefin.“ In erster Linie verrichtet er in der Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung Hausmeistertätigkeiten. „Aber ich helfe auch den Lehrern, zum Beispiel morgens, wenn die Kinder gebracht werden“, erzählt der junge Mann, dessen Bart und Piercings ihn wie eine Figur aus einer Wikinger-Geschichte erscheinen lassen. „Die Wikinger mag ich total“, bestätigt er lächelnd.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Das Bundesteilhabegesetz als Grundlage für Selbstständigkeit

Tatsächlich hat Vincent Levin Grund zum Lächeln, denn im Unterschied zu vielen anderen Menschen, die mit einer Behinderung auf die Welt gekommen sind, kommt er in vielen Lebensbereichen mittlerweile fast allein zurecht – auch dank des Bundesteilhabegesetzes. Dieses Gesetz schreibt fest, für jeden Einzelnen den individuellen Förder- und Betreuungsbedarf zu ermitteln und in einem Integrierten Teilhabeplan festzuhalten. Aus diesem Plan wird abgeleitet, welche finanziellen und praktischen Hilfen notwendig sind, um besser am Leben teilnehmen zu können.

Diese Unterstützung umfasst:

  • Medizinische Rehabilitation
  • Berufliche Wiedereingliederung
  • Assistenzleistungen im Alltag
  • Hilfe beim Wohnen
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung

Auch um Vincent Levin kümmern sich mehrere Menschen, beispielsweise in den Dobbertiner Werkstätten, in denen er beschäftigt ist. Dort hat er nach der Schule den Ausbildungsbereich durchlaufen und anschließend im CAP-Markt gearbeitet. „Aber so lange ich Vincent kenne, hat er immer gesagt, am liebsten würde er etwas mit Kindern machen“, erzählt die stellvertretende Werkstattleiterin Daniela Jäntsch. Natürlich dürfe das keine Betreuungstätigkeit sein, aber der Außenarbeitsplatz in der Förderschule käme dem, was Vincent möchte, schon sehr nahe.

Hürden auf dem Weg zur Inklusion

Nur neun der knapp 300 Werkstattbeschäftigten in Dobbertin haben zurzeit einen solchen Außenarbeitsplatz. Das hat einerseits damit zu tun, dass viele Menschen mit Behinderung den geschützten Werkstattbereich gar nicht verlassen können – teilweise benötigen sie dort sogar eine Eins-zu-eins-Betreuung. Zudem sind Außenarbeitsplätze nur spärlich vorhanden. „Wir müssen ganz schön Klinken putzen, um Arbeitgebern klarzumachen, dass nicht nur unsere Beschäftigten, sondern auch ihr Unternehmen davon profitieren kann“, erklärt Daniela Jäntsch.

Das große Ziel sei, dass Menschen mit Behinderung nur befristet in Werkstätten arbeiten und dann auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen. „Aber auch hier ist letztlich entscheidend, was die Betreffenden selbst wollen“, kommt die stellvertretende Werkstattleiterin auf einen Kerngedanken des Bundesteilhabegesetzes zurück.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

In der Praxis gibt es allerdings noch zahlreiche Hürden, wie Vincent Levin bereits schmerzhaft erfahren musste. Er hatte sich vor einiger Zeit ein Herz gefasst und in einer Kindertagesstätte ein Vorstellungsgespräch für einen „richtigen Job“ vereinbart. Was er dort jedoch zu hören bekam, treibt ihm auch noch nach Monaten die Zornesröte ins Gesicht: „Solche wie Sie brauchen wir hier nicht“, hatte ihm die Kita-Leiterin ins Gesicht gesagt.

„Aber wir sind doch auch Menschen. Warum geht man so mit uns um?“, fragt Vincent und versteht solche ablehnenden Reaktionen ebenso wenig wie das, was gerade auf politischer Ebene über die künftige Ausgestaltung der Eingliederungshilfe diskutiert wird. Für ihn ist es entscheidend, dass er weiterhin alle Unterstützung erhält, die er benötigt – damit er sich irgendwann, am besten schon bald, ganz ohne fremde Hilfe im Leben zurechtfindet. Schließlich hat er schon seit sieben Jahren eine feste Freundin, mit der er eine gemeinsame Zukunft plant.

Ein eigenständiges Leben mit Assistenz

Einen möglichen Rahmen dafür gibt es bereits: Nach dem Trainingswohnen, einer Art betreutem Wohnen in Goldberg, hat der 27-Jährige mittlerweile in Dobbertin außerhalb des Klostergeländes eine eigene Wohnung bezogen. Auch dort erhält er noch Unterstützung durch die sogenannte Assistenz in der eigenen Häuslichkeit. „Eigentlich brauche ich aber nur noch bei der Post und dem ganzen Schriftverkehr Hilfe, alles andere, worum man sich kümmern muss, wenn man eine Wohnung hat, schaff’ ich schon selbst“, versichert Vincent Levin.

Und dann erzählt er ganz stolz, dass ihn die meisten Leute aus dem Dorf freundlich grüßen, wenn er zur Arbeit und wieder zurück nach Hause geht – und natürlich grüßt er stets zurück. Diese kleinen Gesten der Anerkennung und Normalität sind für ihn von unschätzbarem Wert, während gleichzeitig politische Sparpläne genau jene Hilfen bedrohen, die ihm dieses eigenständige Leben überhaupt erst ermöglichen.