NRW verschärft Kampf gegen kriminelle Vermieter: Bis zu 500.000 Euro Bußgeld drohen
NRW: Bis zu 500.000 Euro Strafe für kriminelle Vermieter

NRW verschärft den Kampf gegen kriminelle Vermieter mit drastischen Strafen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen entschlossenen Schritt im Kampf gegen ausbeuterische Vermietungspraktiken unternommen. Mit einem neuen Gesetzesentwurf, dem sogenannten Faires-Wohnen-Gesetz, werden kriminelle Vermieter künftig mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro, Zwangsverwaltung und im Extremfall sogar mit Enteignung konfrontiert. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) betonte in Düsseldorf: „Wer Menschen in verwahrlosten Wohnungen oder überteuerten Unterkünften unterbringt, wird es in Nordrhein-Westfalen in Zukunft noch ungemütlicher haben.“ Ihr klares Ziel ist es, Schluss mit kriminellen Geschäftsmodellen auf dem Rücken von sozial Schwächeren zu machen.

Ausbeuterische Praktiken werden erstmals explizit unter Strafe gestellt

Das Land Nordrhein-Westfalen will konsequent gegen Wohnraum-Missbrauch, Mieter-Ausbeutung und sogenannte Schrottimmobilien vorgehen. Ministerin Scharrenbach erläuterte das typische Vorgehen der Täter: „Das Geschäftsmodell ist eigentlich immer dasselbe. Der Eigentümer oder der Vermieter ist zugleich der, der Arbeit gibt.“ Werden Beschäftigte in Notlagen zu Wucherpreisen unter unwürdigen Bedingungen untergebracht, liegt eine ausbeuterische Überlassung vor. Als Beispiel nannte sie Bruchbuden, für die monatlich 2.000 Euro Miete verlangt werden.

Besonders betroffen sind laut der CDU-Politikerin etwa 20 bis 25 Städte in Nordrhein-Westfalen, darunter:

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  • Duisburg
  • Gelsenkirchen
  • Hagen
  • Herne
  • Velbert
  • Krefeld

„In der Regel geht es um Großimmobilien, wo Städte und Gemeinden mehr Handhabe brauchen“, erklärte Scharrenbach. Als konkretes Beispiel führte sie das Europahaus in Oberhausen an, das jüngst mit kaputten Heizungen und Aufzügen für negative Schlagzeilen sorgte.

Neue Regelungen: Gütesiegel-Pflicht und verschärfte Kurzzeitvermietung

Kommunen erhalten künftig die Befugnis, eine Registrierungspflicht für Vermieter einzuführen, die für jeweils fünf Jahre gültig ist. Die Wohnungsaufsicht prüft dann die Qualität der Unterkünfte. Ohne das verpflichtende Siegel „Faire Unterkunft“ am Eingang darf künftig niemand mehr einziehen. Diese Regelung gilt sowohl für neu geschaffene als auch für bereits bestehende Unterkünfte in den betroffenen Gemeinden.

Parallel dazu wird die Kurzzeitvermietung verschärft: Statt bisher 90 Tagen sind künftig nur noch 56 Nächte pro Jahr ohne spezielle Genehmigung erlaubt. Diese Maßnahme soll Spekulationen und Missbrauch im Bereich der Ferienwohnungen eindämmen.

Enteignung als ultima ratio bei Problemimmobilien

Bei besonders problematischen Immobilien drohen harte Konsequenzen. Lassen Eigentümer ihre Häuser bewusst verkommen, kann zunächst ein Treuhänder die Verwaltung übernehmen. Als letztes Mittel steht sogar die Enteignung im Raum. Zwar ist diese grundsätzlich bereits im Baugesetzbuch verankert, doch waren die Behörden bisher mit diesem Instrument sehr zurückhaltend. „Wir versuchen jetzt mit einem eigenen Enteignungstatbestand die Kommunen zu unterstützen und dann auch mal zu sagen: Es reicht. Jetzt muss diese Immobilie aus dem Markt herausgenommen werden“, so die Bauministerin.

Allerdings sind für eine Enteignung enge Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Die Stadt muss vorher vergeblich versucht haben, das Objekt zu kaufen
  2. Das Grundstück muss wieder bebaut oder als Wohnraum genutzt werden

Strukturelle Schutzlücke: Der Staat subventioniert kriminelle Geschäftsmodelle

Ein zentrales Problem identifiziert die Landesregierung in einer strukturellen Schutzlücke zwischen Ordnungsrecht, Sozialrecht und Mietrecht. Oft leben in den maroden Bruchbuden Menschen, die Wohn- oder Bürgergeld beziehen. Das Sozialrecht zwingt die Behörden jedoch zum Weiterzahlen – selbst wenn Vermieter behördliche Auflagen ignorieren. „Das ist eine Schutzlücke, weil eigentlich subventionieren wir als Staat damit diese kriminellen Geschäftsmodelle: Wir machen sie attraktiv, weil wir immer weiterzahlen“, kritisierte Scharrenbach.

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Um diese Lücke zu schließen, erwägt die Landesregierung eine Bundesratsinitiative. Jobcenter könnten dann Zahlungen an Vermieter stoppen, ohne dass die betroffenen Mieter dadurch benachteiligt würden. Wie dieser Mechanismus im Detail funktionieren soll, ist allerdings noch offen und bedarf weiterer Klärungen.

Zeitplan und weitere Schritte

Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das neue Gesetz liegt bei bis zu 500.000 Euro. Die meisten der 9,3 Millionen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen seien in ordnungsgemäßem Zustand, betonte Ministerin Scharrenbach. Verbände und Interessengruppen haben bis Mitte April Zeit, Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abzugeben. Im Juni soll der Entwurf dann in den Landtag eingebracht werden. Ein Start des neuen Gesetzes könnte bereits im Herbst erfolgen. Es würde das bisherige Wohnraumstärkungsgesetz aus dem Jahr 2021 ersetzen und deutlich schärfere Instrumente zur Verfügung stellen.