Landrat nimmt Stellung zu Flüchtlingsdebatte in Loitz
In der Vorpommern-Greifswalder Stadt Loitz hat Landrat Michael Sack (CDU) in der jüngsten Stadtvertretersitzung eine deutliche Klarstellung zur Flüchtlingssituation vorgenommen. Der Verwaltungschef betonte, dass in Loitz aktuell keine Asylbewerber mehr leben und verwies auf die rechtlichen Unterschiede zwischen verschiedenen Gruppen von Zugewanderten.
Zahlen belegen geringen Ausländeranteil
Laut den aktuellen Daten des Landratsamtes leben in Loitz derzeit 141 Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Dies entspricht etwa 3,3 Prozent der Gesamtbevölkerung der Peenestadt. „Das ist sehr überschaubar, auch im Vergleich zum Landkreis, erst recht zum Land und zum Bund“, so Michael Sack in seiner Stellungnahme.
Die größte Gruppe bilden dabei 71 ukrainische Männer, Frauen und Kinder, gefolgt von polnischen Staatsbürgern. Alle anderen Nationalitäten bewegen sich im einstelligen Bereich. Insgesamt sind in Loitz Menschen aus 22 verschiedenen Nationen zu Hause.
Unterschiedliche Rechtskreise: Asylbewerber versus Bürgergeldempfänger
Der Landrat drang auf eine präzise begriffliche Unterscheidung: In Loitz gibt es seit mindestens zwei Jahren keine Asylbewerber mehr. Die syrischen Staatsbürger, die neben Ukrainern 2022/23 vorübergehend in der ehemaligen Loitzer Grundschule untergebracht waren, sind längst nicht mehr in der Stadt.
„Die Ukrainer hingegen sind keine Asylbewerber, sondern Bürgergeldempfänger. Das ist ein ganz anderer Rechtskreis“, erklärte Michael Sack. Diese Menschen unterlägen den gleichen Regeln beim Jobcenter wie deutsche Staatsbürger und hätten damit auch das Recht, ihren Wohnort frei zu wählen, sofern der Vermieter nicht die Kommune sei.
Keine Einflussnahme auf private Wohnungswahl
„Wir können nicht bestimmen, wer in welche privaten Wohnungen zieht“, machte der Landrat unmissverständlich klar. Die gesetzlichen Vorgaben würden von Bund und Land beschlossen, und auch bei der Zuweisung nach Vorpommern-Greifswald seien der dortigen Politik und Verwaltung die Hände gebunden.
Allerdings betonte Sack, dass es im Landkreis gängige Praxis sei, Menschen nur in Absprache mit den jeweiligen Gemeinden und Ämtern zuzuweisen. „Wir haben nie gegen den Willen von Kommunen zugewiesen“, versicherte der CDU-Politiker, der selbst aus Loitz stammt.
Anlass: Bürgerinitiative fordert vertiefte Zusammenarbeit
Anlass für die ausführliche Stellungnahme des Landrats war ein Antrag der Bürgerinitiative Loitz, der eine vertiefte Zusammenarbeit des Landkreises mit der Stadt bei migrationspolitischen Fragen fordert. Die Initiatoren verlangen eine stärkere Einbindung der Kommune in Integrationsmaßnahmen sowie verbesserte Koordination mit verschiedenen Behörden.
Michael Sack wies darauf hin, dass diese Zusammenarbeit bereits auf allen Ebenen stattfinde. „Was wir hier tun in Loitz, ist schon mehr als sonst wo im Landkreis. Außer vielleicht in Torgelow, aber da liegt der Migrationsanteil auch bei 12 Prozent“, so der Landrat.
Aktuelle Situation: Zuweisungen nur noch in wenige Städte
Derzeit erfolgten Zuweisungen ohnehin nur noch in wenige Städte mit eigens eingerichteten Asylbewerberunterkünften. Loitz spiele in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle mehr, betonte der Verwaltungschef.
Die ehemalige Loitzer Grundschule war in den Jahren 2022/23 zweimal vom Landkreis zu einem Flüchtlingsquartier umfunktioniert worden. Zunächst fanden dort Ukrainer Unterkunft, später dann andere Ausländer, insbesondere Syrer. Mit der Schließung dieser Unterkunft seien die meisten Bewohner sofort verschwunden, inzwischen sei keiner mehr in Loitz, so die aktuelle Lagebeschreibung des Landrats.



