Neue Strandregeln an der Ostsee: Drachensteigen und Hunde ab 1. Mai strenger geregelt
Der Monatswechsel an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern bringt für Urlauber spürbare Veränderungen mit sich. Mit dem Ende der Nebensaison am 30. April treten ab dem 1. Mai in zahlreichen Seebädern neue Vorschriften für Strandnutzung, Kurabgaben und Freizeitaktivitäten in Kraft. Diese Regeln sind jedoch nicht einheitlich gestaltet und variieren je nach Ort erheblich, was Urlauber zu sorgfältiger Planung auffordert.
Hunde nur noch an ausgewiesenen Stränden erlaubt
Für Reisende mit Vierbeinern sind die Änderungen besonders relevant. In Kühlungsborn dürfen Hunde bis Ende April in der Nebensaison noch grundsätzlich an den Strand, doch ab dem 1. Mai bis zum 31. Oktober ist dies tagsüber ausschließlich an speziell gekennzeichneten Hundestränden gestattet. An allen anderen Strandabschnitten gilt in diesem Zeitraum eine strikte Regelung: Hunde dürfen nur zwischen 20 und 8 Uhr mitgeführt werden und müssen dabei angeleint sein.
Auch in Prerow auf dem Darß ändern sich die Vorgaben mit Beginn der Hauptsaison. Während bis Ende April noch die lockeren Nebensaisonregeln gelten, sind vom 1. Mai bis zum 30. September Hunde am Nordstrand nur in ausgewiesenen Bereichen zulässig. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Konflikte zwischen Badegästen und Hundebesitzern zu minimieren und die Sicherheit am Strand zu erhöhen.
Hauptsaison startet – und mit ihr steigen teils die Kosten
Zum Monatswechsel passen einige Urlaubsorte auch ihre finanziellen Abgaben an. In Boltenhagen erhöht sich die Kurabgabe ab dem 1. Mai 2026 in der Hauptsaison auf 3,00 Euro pro Person und Tag, nachdem sie zuvor bei 2,80 Euro lag. Für die Nebensaison behält die Gemeinde einen reduzierten Satz von 1,80 Euro bei.
Die fehlende Einheitlichkeit an der Ostsee zeigt sich deutlich am Beispiel Usedom. Dort hat die Hauptsaison bei der Kurabgabe in vielen Orten bereits am 1. April begonnen. Laut Angaben von Usedom Tourismus liegen die Gebühren in der Hauptsaison je nach Ort zwischen 3,70 und 3,90 Euro, was die regionalen Unterschiede unterstreicht.
Drachensteigen nur in gekennzeichneten Bereichen
Auch bei der Strandnutzung selbst greifen mit dem Start der stärker frequentierten Saison wieder strengere Vorgaben. In der Strandordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist festgelegt, dass Drachensteigen am Badestrand vom 1. Mai bis zum 30. September während des Badebetriebs nur in speziell markierten Zonen erlaubt ist. Diese Regelung dient der Sicherheit aller Strandbesucher und soll Unfälle vermeiden.
Die Ostsee schaltet sichtbar in den Sommermodus
Der Monatswechsel ist nicht nur bei Regeln und Gebühren zu spüren, sondern markiert auch den offiziellen Beginn der organisierten Badesaison. Die DRK-Wasserwacht Vorpommern-Greifswald kündigt ihre Saisoneröffnung für den 2. Mai 2026 an der Seebrücke Heringsdorf an, was den Start der Rettungsdienste symbolisiert.
Parallel dazu läuft an mehreren Orten der touristische Saisonstart. Der Verband Mecklenburgischer Ostseebäder plant für den 2. Mai 2026 erneut den großen Sandburgenwettbewerb an der mecklenburgischen Ostseeküste. Zu den teilnehmenden Orten zählen unter anderem Boltenhagen, Kühlungsborn, Warnemünde, Graal-Müritz, Rerik und die Insel Poel, was die Vielfalt der Veranstaltungen in der Region hervorhebt.



