Gartenabfälle verbrennen in Sachsen-Anhalt: Ein Flickenteppich an Vorschriften
Mit dem Wechsel der Jahreszeiten türmen sich in den Gärten Sachsen-Anhalts regelmäßig Berge aus Laub, Ästen und Grünschnitt. Viele Gartenbesitzer greifen instinktiv zum Streichholz, um die pflanzlichen Überreste zu beseitigen. Doch diese vermeintlich einfache Lösung steht im Konflikt mit gesetzlichen Bestimmungen und ökologischen Erwägungen. Seit dem 1. Januar 2015 untersagt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) grundsätzlich das Verbrennen von Gartenabfällen auf nationaler Ebene. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.
Die gesetzliche Grundlage und Ausnahmeregelungen
Das bundesweite Verbot basiert auf mehreren wichtigen Gründen. Beim Verbrennen entstehen klimaschädliche Gase und gesundheitsgefährdender Feinstaub, der insbesondere bei windstillen Bedingungen die Luftqualität erheblich beeinträchtigt. Zudem dienen Laub- und Grünschnitthaufen als wichtiger Lebensraum für Kleintiere wie Igel, deren Existenz durch ein Feuer abrupt beendet werden kann. Nicht zuletzt gehen bei der Verbrennung wertvolle Nährstoffe verloren, die durch Kompostierung dem Bodenkreislauf wieder zugeführt werden könnten.
Trotz des grundsätzlichen Verbots sehen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und nachgelagerte Regelungen Ausnahmemöglichkeiten vor. Bundesländer, Landkreise und Kommunen können unter bestimmten Voraussetzungen das Verbrennen gestatten, beispielsweise wenn eine Kompostierung, bodennahe Verwertung oder die Nutzung öffentlicher Entsorgungsangebote wie Biotonnen oder Wertstoffhöfe nicht möglich oder zumutbar ist. In der Regel erfordert dies jedoch eine kostenpflichtige Sondergenehmigung der zuständigen Behörde.
Regionale Unterschiede in Sachsen-Anhalt: Wo brennt es noch?
Die Umsetzung dieser Ausnahmeregelungen gestaltet sich in Sachsen-Anhalt äußerst heterogen. Während in einigen Landkreisen unter strengen Auflagen noch Gartenfeuer erlaubt sind, herrscht in anderen Gebieten ein absolutes Verbot.
Landkreis Wittenberg: In der Kernstadt Wittenberg sowie in bestimmten Ortsteilen wie Reinsdorf ist das Verbrennen untersagt. In den übrigen Gebieten des Landkreises, einschließlich der Stadt Wörlitz, sind kontrollierte Verbrennungen vom 15. Februar bis 31. März 2026 an Werktagen zwischen 9 und 17:30 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr gestattet. Für den Großteil des Kreisgebiets gilt diese Regelung sogar bereits seit dem 15. Oktober 2025.
Landkreis Stendal: Hier dürfen Gartenbesitzer ihre pflanzlichen Abfälle vom 1. Februar bis 15. März sowie vom 15. Oktober bis 30. November 2026 jeweils mittwochs bis samstags von 9 bis 18 Uhr verbrennen. Eine wichtige Einschränkung: Jeder Grundstückseigentümer darf dies nur einmal innerhalb der genannten Zeiträume durchführen. An Feiertagen sind Gartenfeuer generell nicht erlaubt.
Altmarkkreis Salzwedel: Die Verbrennungszeiträume erstrecken sich hier vom 1. März bis 15. April sowie vom 1. Oktober bis 15. November 2026. Innerhalb dieser Perioden sind Feuer montags bis samstags zwischen 11 und 17 Uhr zulässig.
Burgenlandkreis: Vom 1. bis 31. März und vom 1. bis 31. Oktober 2026 können Gartenabfälle montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr verbrannt werden. Ausnahmen gelten für Sonn- und Feiertage sowie für zahlreiche Gemarkungen, darunter Bad Bibra, Freyburg, Naumburg, Weißenfels und Zeitz, wo ein generelles Verbot besteht.
Landkreis Harz: Einmalig pro Zeitraum dürfen Gärtner hier vom 1. März bis 20. April und vom 15. Oktober bis 30. November 2026 ihre pflanzlichen Abfälle verbrennen – werktags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 8 bis 14 Uhr. In den Gemarkungen Bad Suderode, Halberstadt, Ballenstedt (außer Asmusstedt) und Meisdorf gilt hingegen ein ganzjähriges Verbot.
Verbotsgebiete: In den Landkreisen Börde, Jerichower Land, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis, Salzlandkreis und Mansfeld-Südharz sowie in den kreisfreien Städten Magdeburg, Dessau und Halle ist das Verbrennen von Laub und Grünschnitt komplett untersagt.
Umweltfreundliche Alternativen zum Gartenfeuer
Anstatt sich durch den Dschungel regionaler Vorschriften zu kämpfen, bieten sich für umweltbewusste Gärtner zahlreiche nachhaltige Alternativen an. Die Kompostierung steht hier an erster Stelle: Auf einem Komposthaufen entsteht über Monate hinweg wertvoller Humus, der die Bodenstruktur verbessert und Nährstoffe zurückführt. Eine Laubschicht auf Beeten schützt mehrjährige Pflanzen im Winter vor Frostschäden und bietet gleichzeitig Insekten und Kleintieren einen geschützten Lebensraum.
Für Gartenbesitzer, die ihre Abfälle nicht selbst verwerten können oder wollen, stehen kommunale Entsorgungswege zur Verfügung. Die Biotonne nimmt kleinere Mengen an Grünschnitt auf, während größere Volumen über Wertstoffhöfe oder kommunale Kompostieranlagen entsorgt werden können. Viele Gemeinden bieten zudem spezielle Laubsäcke oder -körbe an, die im Herbst regelmäßig abgeholt werden.
Wichtiger Hinweis: Das illegale Ablagern von Gartenabfällen im Wald oder auf öffentlichen Flächen stellt keine Alternative dar. Diese Praxis gilt als unerlaubte Müllentsorgung und kann mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Umweltbewusste Gärtner in Sachsen-Anhalt stehen somit vor der Wahl: Entweder sie halten sich penibel an die regional unterschiedlichen Verbrennungsregeln oder sie entscheiden sich für nachhaltigere Wege der Gartenabfallverwertung.



