Debatte um Mitarbeiter-Obergrenze im Parlament: Neue Regeln gegen Vetternwirtschaft
Im Landtag von Sachsen-Anhalt wird intensiv über strengere Regelungen zur Eindämmung von Vetternwirtschaft und für mehr Transparenz bei der Beschäftigung von Mitarbeitern durch Abgeordnete diskutiert. Die Fraktionen in Magdeburg ziehen mehrere Maßnahmen in Betracht, darunter ein Verbot sogenannter Überkreuzbeschäftigungen, die Einführung einer Höchstzahl von Mitarbeitern pro Abgeordneten sowie eine mögliche Veröffentlichungspflicht der Namen aller Angestellten.
Verbot von Überkreuzbeschäftigungen geplant
Mit einer geplanten Änderung des Abgeordnetengesetzes sollen Überkreuzbeschäftigungen künftig ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um die Praxis, dass Abgeordnete Familienangehörige anderer Parlamentarier bei sich anstellen. Künftig sollen Mitarbeiter verpflichtet werden, anzugeben, ob sie mit einem Landtagsmitglied verwandt oder verschwägert sind. Besonders bei der AfD waren in der Vergangenheit mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Familienmitglieder von AfD-Politikern bei anderen AfD-Abgeordneten beschäftigt wurden.
Forderung nach Mitarbeiter-Obergrenze und Transparenz
Die Grünen-Abgeordnete Susan Sziborra-Seidlitz betonte die Notwendigkeit eines transparenten Umgangs mit Steuergeldern: „Öffentliche Mittel sind kein Selbstbedienungsladen.“ Ihre Fraktion setzt sich für eine Obergrenze bei der Mitarbeiterzahl von Abgeordneten ein, wobei aktuell über eine Grenze von fünf Personen diskutiert wird. Diese Deckelung zielt darauf ab, Scheinbeschäftigungen zu verhindern und einen verantwortungsvollen Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen.
FDP-Fraktionschef Andreas Silbersack äußerte sich kritisch zum Umgang mit Steuergeldern: „Es ist schon ganz erstaunlich, wie hier mit Steuergeldern umgegangen wird.“ Er wies darauf hin, dass die AfD anderen Parteien häufig Selbstbedienung vorwerfe, diese Praxis jedoch selbst anwende.
Kritik an AfD-Praxis und unterschiedliche Positionen
Zuletzt war bekannt geworden, dass in der AfD-Fraktion deutlich mehr Mitarbeiter beschäftigt werden als in anderen Fraktionen. SPD-Fraktionschefin Katja Pähle kritisierte diese Praxis scharf und argumentierte, dass die Einstellung von bis zu 16 Mitarbeitern nicht der parlamentarischen Arbeit diene, sondern der Werbung für die eigene Partei. Sie warf der AfD vor, die Finanzierung durch das Parlament auszunutzen.
Die AfD wies die Vorwürfe zurück. Co-Fraktionschef Oliver Kirchner betonte, es sei Sache jedes einzelnen Abgeordneten, wie er seine Arbeit im Wahlkreis organisiere. Er ließ offen, wie seine Fraktion zu einer möglichen Begrenzung der Mitarbeiterzahl steht.
Linken-Fraktionsvorsitzende Eva von Angern zeigte sich unzufrieden mit der Haltung der AfD: „Die AfD nehme das Problem nicht ernst.“ Sie kritisierte, dass die Überkreuzbeschäftigungen aus Überzeugung ermöglicht worden seien und die betroffenen Politiker kein schlechtes Gewissen hätten.
Diskussion um Veröffentlichungspflicht für Mitarbeiter
Erwogen wird von den Fraktionen auch eine Pflicht zur Veröffentlichung der Namen aller Mitarbeiter von Abgeordneten. CDU-Fraktionschef Guido Heuer äußerte sich jedoch skeptisch zu diesem Vorschlag. Er sehe die Idee sehr kritisch, sei aber bereit, ergebnisoffen mit den anderen Fraktionen darüber zu sprechen.
Die Debatte im Landtag von Sachsen-Anhalt zeigt, wie wichtig den politischen Akteuren Transparenz und verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln sind. Die geplanten Maßnahmen könnten langfristig das Vertrauen in die parlamentarische Arbeit stärken und Missbrauch verhindern.



