Kurioser Goldfund in Bannewitz: Gemeinde darf Schatz nach Ablauf der Frist behalten
Ein Gemeindemitarbeiter hat im Oktober beim Rasenmähen einen außergewöhnlichen Fund gemacht: zehn Goldbarren. Nachdem die gesetzliche Finderfrist abgelaufen ist, darf die sächsische Gemeinde Bannewitz nun über den Schatz verfügen, da kein Besitzer nachweisen konnte, dass ihm das Gold gehört.
Kein Nachweis der Eigentümerschaft
Bürgermeister Heiko Wersig, parteiloser Kommunalpolitiker, berichtete der Deutschen Presse-Agentur, dass niemand glaubwürdig nachweisen konnte, Besitzer der Goldbarren zu sein. „Ich hatte viele, viele E-Mails, Anrufe und Briefe“, so Wersig. Allerdings konnte keiner der angeblichen Besitzer die erforderlichen Nachweise erbringen, wie eine ordentliche Rechnung oder die auf den Barren aufgeprägten Seriennummern.
Die sechsmonatige Frist für Fundsachen lief am 17. April ab. Seitdem darf die Gemeinde, die südlich von Dresden liegt, selbst entscheiden, was mit dem Gold geschehen soll. Eine abschließende Entscheidung wird in einer Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstagabend getroffen.
Gold soll lokalen Vereinen zugutekommen
Der Plan sieht vor, dass der Goldschatz lokalen Vereinen zugutekommen soll. „Konkret geht es um die Vereine, die in der Kinder- und Jugendarbeit und in der Heimat- und Brauchtumspflege arbeiten“, erklärte Bürgermeister Wersig. Die ausgewählten Vereinsverantwortlichen sollen das Gold Anfang Mai erhalten.
Derzeit wird der Goldschatz noch bei der Polizei gelagert. Nach aktuellem Goldpreis haben die zehn Unzen einen Wert von rund 40.000 Euro. Dieser unerwartete Fund könnte somit einen bedeutenden finanziellen Beitrag für die Gemeinschaft leisten.
Die Gemeinde Bannewitz steht nun vor der Aufgabe, die Verteilung des Goldes fair und transparent zu gestalten, um sicherzustellen, dass die Vereine optimal von diesem Zufallsfund profitieren können.



