Debatte über mögliches AfD-Teilverbot entfacht in Thüringen
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat eine kontroverse Diskussion über mögliche Verbotsverfahren gegen AfD-Landesverbände angestoßen. Der Minister erklärte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass der Thüringer AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sei und ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden müsse.
Koalitionspartner BSW übt scharfe Kritik an Maiers Vorstoß
Frank Augsten, Fraktionschef des Koalitionspartners BSW, positionierte sich deutlich gegen die Forderung des Innenministers. „Ich habe einfach ein Störgefühl, eine Partei zu verbieten, die so einen hohen Zuspruch genießt in der Gesellschaft“, betonte Augsten im Thüringer Landtag. Der BSW-Politiker warf Maier vor, einen „Alleingang“ zu unternehmen und mutmaßte, dass der SPD-Chef das Thema für sich als politischen Markenkern nutzen wolle.
Die Debatte innerhalb der BSW-Fraktion wird laut Augsten kontrovers geführt, wobei er persönlich den Vorschlag des Innenministers nicht unterstützt. Diese Differenz zeigt Risse innerhalb der Thüringer Koalition auf, die als „Brombeer-Koalition“ bekannt ist.
Rechtliche Grundlagen für Teilverbot unklar
Die Diskussion gewann zusätzliche Brisanz durch eine aktuelle Gerichtsentscheidung. Das Verwaltungsgericht Köln hatte verfügt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht jedoch noch aus.
Der ehemalige Verfassungsrichter Peter M. Huber hält ein Verbot einzelner AfD-Landesverbände grundsätzlich für möglich. „Persönlich halte ich es für denkbar“, erklärte Huber dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Es gebe zwar noch keine Rechtsprechung zu einem solchen Teilverbot, aber Huber betonte, dass ein Verbot eines Landesverbandes „ein weniger belastender Eingriff“ sei als ein Gesamtparteiverbot.
Thüringer AfD reagiert mit scharfer Kritik
Die Thüringer AfD-Fraktion zeigte sich empört über die Äußerungen des Innenministers. AfD-Innenpolitiker Ringo Mühlmann warf Maier vor, die Grenze zwischen staatlicher Neutralität und parteipolitischer Auseinandersetzung zu verwischen. „Ein Innenminister hat die Aufgabe, das Recht zu achten – nicht, es politisch einzuordnen, wenn ihm das Ergebnis missfällt“, kritisierte Mühlmann.
Die Fraktion forderte von der Landesregierung ein klares Bekenntnis zur gebotenen Zurückhaltung staatlicher Organe im politischen Wettbewerb. Diese Reaktion unterstreicht die angespannte politische Atmosphäre in Thüringen, wo die AfD unter Landesparteichef Björn Höcke seit 2021 vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet wird.
Verfassungsschutzchef sieht keine Auswirkungen auf Landeseinstufung
Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer kommentierte die Kölner Gerichtsentscheidung zurückhaltend. Die vorläufige Entscheidung sei zwar enttäuschend, aber zu akzeptieren. „Auswirkungen auf die Landeseinstufungen vermag ich nicht zu erkennen“, erklärte Kramer und bekräftigte damit die bestehende Einstufung des Thüringer AfD-Landesverbandes.
Die Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren läuft seit Jahren auf Bundesebene. Bisher konzentrierte sich die Diskussion vor allem auf ein Gesamtparteiverbot. Mit Maiers Vorstoß rückt nun erstmals die Möglichkeit von Teilverboten einzelner Landesverbände in den Fokus der politischen Auseinandersetzung.



