FC Bayern: Jugendschutzgesetz stellt Einsatz von Torwart-Talent Prescott in Frage
Bayern: Jugendschutz behindert Einsatz von Prescott?

FC Bayern: Jugendschutzgesetz stellt Einsatz von Torwart-Talent Prescott in Frage

Beim FC Bayern München herrscht vor dem entscheidenden Champions-League-Spiel gegen Atalanta Bergamo eine besondere Situation auf der Torhüterposition. Nach Verletzungen von Manuel Neuer, Sven Ulreich und der unklaren Einsatzfähigkeit von Jonas Urbig könnte der erst 16-jährige Nachwuchskeeper Leonard Prescott zu seinem Profidebüt kommen.

Personalsorgen beim deutschen Rekordmeister

Das Achtelfinal-Rückspiel am Mittwochabend stellt den FC Bayern vor unerwartete personelle Herausforderungen. Während das 6:1 aus dem Hinspiel eigentlich eine klare Ausgangslage bietet, sorgt die Torhüter-Frage für Diskussionen. Sven Ulreich verletzte sich am vergangenen Wochenende, womit bereits der dritte Torwart des Teams ausfällt.

Manuel Neuer und Ulreich sind aufgrund ihrer Verletzungen nicht einsatzfähig, während bei Jonas Urbig noch Untersuchungen abgewartet werden müssen. Der Torhüter erlitt im Hinspiel vor einer Woche eine Gehirnerschütterung, deren Folgen noch nicht abschließend geklärt sind.

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Das deutsche Jugendarbeitsschutzgesetz als Hürde

Sollte Urbig nicht rechtzeitig fit werden, würde der US-amerikanische Youngster Leonard Prescott in die Bresche springen. Der 16-Jährige, der normalerweise für die U19 des FC Bayern aufläuft und beim Hinspiel erstmals im Profikader stand, stößt jedoch auf rechtliche Grenzen.

Das deutsche Jugendarbeitsschutzgesetz regelt in Paragraph 14 klar, dass Jugendliche in Deutschland grundsätzlich nur zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr beschäftigt werden dürfen. Diese Regelung dient dem Schutz der körperlichen und geistigen Entwicklung Minderjähriger.

Ausnahmen für Fernsehübertragungen

Allerdings sieht das Gesetz in Absatz sieben eine wichtige Ausnahme vor: Bei Aufnahmen im Rundfunk, zu denen auch Fernsehübertragungen zählen, dürfen Minderjährige bis 23.00 Uhr gestaltend mitwirken. Diese Regelung würde auch für Leonard Prescott gelten, wie die UEFA auf Nachfrage bestätigte.

Der europäische Fußballverband erklärte, dass er selbst keine Altersgrenzen vorgebe, sich aber selbstverständlich an die jeweiligen nationalen Gesetzgebungen halte. Damit wäre Prescott bis 23.00 Uhr einsatzfähig, wobei zur Arbeitszeit neben dem Spiel selbst auch das Aufwärmen und die Nachbereitung zählen.

Zeitlicher Rahmen für Prescott

Konkret bedeutet dies, dass Prescott bis 23.00 Uhr mit allen Aktivitäten fertig sein müsste – inklusive Interviews nach dem Spiel und der Dusche. Das Spiel beginnt um 21.00 Uhr, was einen engen zeitlichen Rahmen für den jungen Torwart schafft.

Bislang ist keine Sondergenehmigung bekannt, die Prescott einen längeren Einsatz ermöglichen würde. Der FC Bayern muss daher genau planen, wie der Nachwuchskeeper innerhalb der gesetzlichen Grenzen eingesetzt werden kann, falls er tatsächlich benötigt wird.

Die Situation zeigt, wie professioneller Sport und Jugendschutz in Einklang gebracht werden müssen, selbst in hochkarätigen Wettbewerben wie der Champions League.

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