Schalke-Überraschung: Büskens nicht im Aufsichtsrat
Büskens nicht im Schalke-Aufsichtsrat

Große Überraschung auf Schalke: Büskens darf nicht in den Aufsichtsrat

Schalke 04 ist sein Herzensverein: Mike Büskens. Doch der Traum des Klub-Legenden, in den Aufsichtsrat gewählt zu werden, ist geplatzt. Am Mittwoch gab der Revier-Klub die vier Kandidaten bekannt, die bei der Mitgliederversammlung am 18. Juli zur Wahl stehen werden. Die zwei Anwärter mit den meisten Stimmen ziehen dann ins Gremium ein. Nominiert sind: Holger Brauner, Michael Esken, Malte Stuckmann und Axel Hefer, der amtierende Vorsitzende des Aufsichtsrats. Fehlanzeige bei Büskens!

Büskens‘ Bewerbung abgelehnt

Im Februar war durchgesickert, dass sich der 58-Jährige für einen Posten im Gremium beworben hatte. Nach Informationen von BILD mussten sich die Bewerber am vergangenen Montag und Dienstag beim Wahlausschuss vorstellen. Büskens war am Montag an der Reihe. Auf Basis dieser Gespräche traf das Gremium die Vorauswahl für die Mitglieder. Dass Büskens abgelehnt wurde, gilt als große Überraschung. Denn der Wahlausschuss besteht aus vielen Mitgliedern der Fanszene, der er sehr nahesteht. Auch seine Wahl bei der Mitgliederversammlung wäre wohl nur Formsache gewesen – zu groß sind die Verdienste des ehemaligen Stürmers in Gelsenkirchen. Zudem engagiert sich Büskens seit Jahren für soziale Zwecke in der Stadt, was bei den Fans gut ankommt.

Bessere Chancen für die zugelassenen Kandidaten

Für die zugelassenen Kandidaten bedeutet die Nichtnominierung von Büskens nun bessere Chancen. Hefer macht keinen Hehl daraus, dass er die Geschicke von S04 auch zukünftig leiten möchte. Der ehemalige Chef von Tipico verfügt über große Macht: Er ist nicht nur Vorsitzender des Gremiums, sondern auch Teil des Sport-Ausschusses des Aufsichtsrates, der etwa bei Transferfragen ein wichtiges Wort mitzureden hat. Sämtliche Investitionen mit einem Gesamtvolumen von über 500.000 Euro müssen vom Gremium genehmigt werden. Wer nach der Wahl im Juli Chef des Gremiums wird, ist offen. Nach der Mitgliederversammlung findet die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates unter Leitung des Vorsitzenden des Ehrenrates statt. Dann wird von den Mitgliedern der Vorsitzende gewählt.

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