Kreisliga-Fußballer verklagt Gegenspieler nach schwerer Verletzung
Bei einem Kreisligaspiel in Baden-Württemberg kam es zu einem folgenschweren Zweikampf, der für den defensiven Mittelfeldspieler Christian M. (33) mit einem schweren Schienbeinbruch endete. Nach 50 Minuten Spielzeit musste der Fußballer des SSV Stimpfach vom Platz getragen und ins Krankenhaus gebracht werden. Anderthalb Jahre nach dem Vorstand zieht der Sportler nun vor Gericht und fordert von seinem damaligen Gegenspieler Schadenersatz sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 6000 Euro.
Der Vorfall im Oktober 2024
Am 27. Oktober 2024 spielte der SSV Stimpfach gegen den SV Brettheim. Während die Hausherren mit 2:0 führten, bereitete sich Christian M. auf einen weiten Pass vor. In diesem Moment stürmte der Gäste-Stürmer Fabian K. (22) heran und griff in den Zweikampf ein. Der Zusammenprall führte zu einem lauten Knacken – das Schienbein des Mittelfeldspielers war gebrochen. Das Spiel endete zwar mit 4:0 für Stimpfach, doch für die Beteiligten rückte dieses Ergebnis angesichts der Verletzung in den Hintergrund.
Gerichtliche Auseinandersetzung in Ellwangen
Vor dem Landgericht Ellwangen muss nun geklärt werden, ob es sich bei dem Zweikampf um ein normales Fußballfoul handelte oder ob Fabian K. rücksichtslos und vorsätzlich gehandelt hat. Der Schiedsrichter des Spiels hatte die Situation damals mit einer gelben Karte geahndet. Der Klägervertreter, Rechtsanwalt Dennis Arendt, argumentiert jedoch, dass diese Strafe zu milde war. „Wir sind der Auffassung, dass der Beklagte keine Chance mehr hatte, den Ball zu spielen oder den Pass zu blocken. Dazu war er viel zu spät dran“, so Arendt. Seiner Meinung nach habe Fabian K. bewusst in Kauf genommen, seinen Gegner schwer zu verletzen.
Rechtliche Positionen der Parteien
Die Klage fordert, dass der foulende Spieler für alle entstandenen und möglicherweise noch eintretenden Schäden aufkommen muss. Zusätzlich wird ein Schmerzensgeld von 6000 Euro verlangt. Der Anwalt des Beklagten, Andreas Wende, beantragte hingegen die Abweisung der Klage. „Fußball ist ein Kontaktsport. Mein Mandant ging normal in den Zweikampf, er wollte niemanden schädigen“, betonte Wende. Er wies darauf hin, dass nur bei massiver und vorsätzlicher Überschreitung der erlaubten Grenzen ein Anspruch auf Schadenersatz bestehe. „Sollten Sportler für jede unglückliche Verletzung eines Gegenspielers haften müssen, könnte der DFB den Spielbetrieb einstellen“, warnte der Jurist.
Ausstehendes Urteil und weitere Entwicklung
Das Landgericht Ellwangen wird am 17. Februar sein Urteil in dieser bedeutenden Sportrechtsfälle verkünden. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für den Amateurfußball in Deutschland haben, da sie klären muss, inwieweit Spieler für Verletzungen bei Zweikämpfen haftbar gemacht werden können. Beide Parteien erwarten gespannt die richterliche Bewertung des Vorfalls, der nicht nur die Karriere von Christian M. beeinflusst hat, sondern auch grundsätzliche Fragen zum Haftungsrisiko im Fußball aufwirft.



