CAS erklärt sich im Fall Passler für nicht zuständig
Die positiv auf eine verbotene Substanz getestete Biathletin Rebecca Passler hat vor der Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofs CAS eine entscheidende Niederlage erlitten. Damit rückt ein Start bei den Olympischen Winterspielen für die Italienerin in weite Ferne.
Juristische Hürde: Zuständigkeit liegt bei NADO Italia
Der CAS erklärte sich in einer aktuellen Entscheidung für „nicht zuständig“. Die Begründung: Passler muss ihre Beschwerde zunächst bei der italienischen Anti-Doping-Agentur NADO Italia einreichen. Gegen ihre vorläufige Sperre kann die Athletin weiterhin Einspruch beim Berufungsausschuss von NADO Italia erheben. Allerdings läuft die dafür gesetzte Frist bereits am Donnerstag ab, was den Zeitdruck für die 24-Jährige erheblich erhöht.
Hintergrund des Dopingvorfalls
Rebecca Passler war am 2. Februar vorläufig gesperrt worden, nachdem sie bei einer Dopingkontrolle außerhalb des Wettkampfs positiv auf Letrozol getestet worden war. Dabei handelt es sich um ein Antiöstrogen, das primär in der Brustkrebstherapie eingesetzt wird. Passler betonte in ihrer Stellungnahme, dass es sich bei dem Befund „um einen Fall von Kontamination handelt, für den die Athletin keine Schuld trifft“. Aufgrund fehlender Absicht und Fahrlässigkeit hofft sie weiterhin auf eine Aufhebung der Sperre.
Sportliche Karriere und familiäre Verbindungen
Passler, die wenige Kilometer von Antholz in Bruneck in Südtirol geboren wurde, konnte in der laufenden Weltcup-Saison bereits zweimal den elften Platz erreichen. Diese Resultate markieren ihre bisher besten Leistungen auf dieser Ebene. Sie galt als vielversprechende Kandidatin für die italienische Staffel um die erfahrenen Biathletinnen Dorothea Wierer und Lisa Vittozzi. Zudem ist Rebecca Passler eine Nichte von Johann Passler, einem zweifachen Biathlon-Olympiamedaillengewinner von Calgary 1988, was die sportliche Tradition in ihrer Familie unterstreicht.
Aussichten und nächste Schritte
Die Entscheidung des CAS stellt für Passler eine erhebliche Hürde dar. Sollte sie keinen erfolgreichen Einspruch bei NADO Italia einlegen, droht ihr nicht nur der Verlust der Olympia-Teilnahme, sondern auch weitere sportliche Konsequenzen. Die Entwicklung in den kommenden Tagen wird daher entscheidend für die Zukunft der jungen Biathletin sein.



