Neues Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit verabschiedet
Cybersicherheitsgesetz im Bundestag beschlossen

Bundestag beschließt neues Cybersicherheitsgesetz

Der Bundestag hat heute mit breiter Mehrheit ein neues Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit verabschiedet. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen aus kritischen Infrastrukturen zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen und einer Meldepflicht bei Cyberangriffen. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit gegen Hackerangriffe zu erhöhen und die digitale Souveränität Deutschlands zu stärken.

Kernpunkte des Gesetzes

Zu den zentralen Regelungen gehören die Einführung einer Zertifizierungspflicht für IT-Sicherheitsprodukte, die Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen sowie die Einrichtung einer zentralen Meldestelle für Cybervorfälle. Unternehmen müssen künftig innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung eines schwerwiegenden Angriffs eine erste Meldung abgeben.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte die Bedeutung des Gesetzes: „Wir müssen uns gegen die wachsende Bedrohung aus dem Cyberspace wappnen. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für die Sicherheit unseres Landes.“ Auch die Opposition unterstützte den Entwurf im Wesentlichen, forderte jedoch Nachbesserungen bei der Umsetzung für kleine und mittlere Unternehmen.

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Reaktionen aus der Wirtschaft

Wirtschaftsverbände begrüßten das Gesetz grundsätzlich, äußerten aber Bedenken hinsichtlich des bürokratischen Aufwands. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärte, man werde die praktische Umsetzung genau beobachten. Die Digitalwirtschaft sieht in dem Gesetz einen wichtigen Schritt, um das Vertrauen in digitale Dienste zu stärken.

Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2025 in Kraft. Unternehmen haben dann eine Übergangsfrist von sechs Monaten, um die neuen Anforderungen umzusetzen. Die zuständigen Behörden bereiten derweil Informationskampagnen vor, um betroffene Firmen bei der Umsetzung zu unterstützen.

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