Die EU-Kommission hat dem Meta-Konzern vorgeworfen, Kinder auf Facebook und Instagram nicht ausreichend zu schützen. Nach vorläufigen Ermittlungen der Brüsseler Internetwächter verstößt das Unternehmen gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Meta-CEO Mark Zuckerberg hatte in einem US-Gerichtsprozess eingeräumt, dass auch Kinder unter 13 Jahren Zugang zu den Plattformen haben.
Mangelhafte Altersverifikation
Die EU-Kommission beanstandet, dass Metas Maßnahmen nicht ausreichen, um jüngeren Kindern den Zugang zu verwehren. Das Unternehmen identifiziere und entferne Benutzerkonten von Kindern nicht unverzüglich. Zudem ignoriere Meta wissenschaftliche Erkenntnisse, die belegen, dass jüngere Kinder besonders anfällig für Schäden durch soziale Netzwerke sind. In der EU nutzen schätzungsweise 10 bis 12 Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.
DSA-Verpflichtungen für große Plattformen
Obwohl es kein europaweites Mindestalter für soziale Netzwerke gibt, verpflichtet der DSA große Online-Plattformen dazu, Kinder und Jugendliche effektiv zu schützen. Die Plattformen müssen ihre eigenen Nutzungsbedingungen durchsetzen, die ein Mindestalter von 13 Jahren vorsehen. Die Ermittlungsergebnisse betreffen auch andere Dienste wie Snapchat, YouTube oder TikTok.
EU-App zur Altersverifikation geplant
Langfristig drängt die EU-Kommission auf die Nutzung einer von ihr entwickelten App zur Altersverifikation. Diese soll als Goldstandard dienen, erfordert aber die Anpassung durch die Mitgliedstaaten. Deutschland und andere Länder zögern jedoch und bevorzugen eigene Lösungen, was die EU-Kommission verhindern möchte.
Druck durch nationale Verbote
Mehrere EU-Staaten, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, planen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter. Auch in der deutschen Bundesregierung gibt es Bestrebungen für eine Altersgrenze. Die EU-Kommission spielt in dieser Debatte eine entscheidende Rolle und könnte verbindliche Regeln für die Plattformen erlassen.
Kinder können Alter leicht fälschen
In den vorläufigen Untersuchungsergebnissen kritisiert die EU-Kommission, dass Kinder bei der Anmeldung problemlos ein falsches Geburtsdatum angeben können. Die Meldefunktion für Kinder unter 13 Jahren sei umständlich: Bis zu sieben Klicks seien nötig, um das Formular zu erreichen. Oft erfolge keine angemessene Nachverfolgung, und das gemeldete Kind könne den Dienst weiternutzen.
Mögliche Strafen für Meta
Meta hat nun die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder Änderungen vorzunehmen. Findet sich keine einvernehmliche Lösung, droht eine Strafe von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes. Auch tägliche Strafen wären möglich, um das Unternehmen zum Einlenken zu bewegen.



