Sharing-Angebote im Osten: Städte regulieren E-Roller und Leihräder
Immer mehr Städte in Ostdeutschland setzen auf strenge Regulierungen für E-Scooter und Leihräder im öffentlichen Straßenraum. Ein aktuelles Gerichtsurteil in Berlin hat die Debatte neu entfacht und wirft die Frage auf, ob ähnliche Maßnahmen auch in anderen Regionen drohen. Die Deutsche Presse-Agentur hat eine Umfrage in ostdeutschen Städten durchgeführt, um den Stand der Dinge zu erfassen.
Verbreitung von Sharing-Angeboten in ostdeutschen Städten
In den meisten größeren Städten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gehören E-Scooter mittlerweile zum gewohnten Stadtbild. Teilweise ergänzen Leihräder das Angebot. Dresden, Leipzig und Halle setzen auf groß dimensionierte Bikesharing-Systeme, die eng mit dem öffentlichen Nahverkehr verknüpft sind. In Städten wie Erfurt, Jena, Gera, Chemnitz, Zwickau, Dessau und Magdeburg dominieren hingegen vor allem E-Scooter. Häufig ist dort nur ein einziger Anbieter per Vertrag oder Sondernutzungserlaubnis aktiv.
Magdeburg hat beispielsweise den Anbieter Voi als alleinigen E-Scooter-Betreiber mit bis zu 600 Fahrzeugen ausgewählt. Ziel ist laut städtischem Konzept die Integration der Roller in ein ÖPNV-Abo. Diese enge Verzahnung mit dem öffentlichen Verkehr zeigt, dass Sharing-Angebote zunehmend als Teil der Verkehrswende betrachtet werden.
Unterschiedliche Behandlung von E-Scootern und Leihrädern
Die meisten Kommunen behandeln E-Scooter als genehmigungspflichtige Sondernutzung und verhängen strikte Auflagen. Dazu gehören Gebühren, Zonenbeschränkungen, Höchstzahlen für Fahrzeuge und detaillierte Betreiberpflichten. Leihräder, die an den öffentlichen Nahverkehr angebunden sind, werden oft anders eingeordnet.
Nextbike, der Marktführer im Leihradbereich, ist in rund 150 deutschen Städten vertreten – meist durch Verträge mit der öffentlichen Hand. „Wir agieren entweder im direkten Auftrag der Stadtverwaltung oder der Verkehrsbetriebe und sind dadurch von der Sondernutzungspflicht befreit“, erklärte eine Sprecherin des Unternehmens. In Leipzig betreibt Nextbike das System eigenwirtschaftlich, die Räder sind jedoch in der App „LeipzigMOVE“ eng in das ÖPNV-Angebot integriert.
In Dresden organisiert Nextbike das „MOBIbike“ für die städtischen Verkehrsbetriebe und ist von Gebühren ausgenommen. In beiden Städten erhalten ÖPNV-Nutzende Vergünstigungen bei der Nutzung der Leihräder. In Berlin soll sich das für Nextbike nach dem Auslaufen des Vertrages mit der Stadt nun ändern. Das Unternehmen kritisiert diese Entwicklung und argumentiert, dass Fahrräder einen „weitaus höheren gesellschaftlichen Nutzen“ hätten als E-Roller.
Gebührenmodelle in verschiedenen Städten
In Berlin gelten Sondernutzungsgebühren bereits für andere Anbieter. Auch in anderen ostdeutschen Städten müssen Sharing-Anbieter zahlen. Die Gebührenmodelle variieren dabei erheblich:
- Halle an der Saale verlangt 2,50 Euro pro Fahrzeug und Monat – sowohl für E-Scooter als auch für Nextbike-Leihräder.
- Dresden erhebt derzeit 3,35 Euro pro Fahrzeug und Monat, unabhängig von der Lage im Stadtgebiet – allerdings nicht für das von Nextbike betriebene Angebot der stadteigenen Verkehrsbetriebe.
- Gera hat ein saisonales Modell eingeführt: In den Monaten April bis Oktober zahlen Anbieter für E-Scooter drei Euro pro Fahrzeug, von November bis März 1,50 Euro.
- Magdeburg berechnet die Nutzung des Straßenraums nicht pro Roller, sondern pro Quadratmeter Stellfläche – mit 4,69 Euro pro Quadratmeter und Monat.
In Erfurt plant die Stadtverwaltung die Einführung von Gebühren, vorausgesetzt der Stadtrat stimmt zu. Chemnitz hält Gebühren für „perspektivisch denkbar“. Zwickau und Jena planen eigenen Angaben zufolge derzeit keine Gebühren.
Regulierung der Abstellorte
Die Städte setzen auf unterschiedliche Maßnahmen, um das Abstellen von Scootern und Rädern zu regulieren:
- Dresden nutzt rote Zonen in sensiblen Innenstadtbereichen, generelle Verbote auf Brücken, Grünflächen und an Haltestellen, Flottenobergrenzen und verbindliche Quoten für die Verteilung auf Innenstadt und Stadtrand. Ab 2027 sollen in der Innenstadt nur noch definierte Sharing-Stationen als Abstellorte erlaubt sein. Nutzer müssen das korrekte Abstellen per Foto dokumentieren.
- Leipzig setzt auf Mobilitätsstationen, an denen E-Scooter, Nextbike-Räder und teils auch Carsharing verfügbar sind.
- Gera, Erfurt und Jena arbeiten mit Verbotszonen und Flottenobergrenzen für E-Scooter.
- Magdeburg hat von Anfang an feste Standorte und eine Flottenobergrenze definiert.
- Chemnitz reglementiert das Abstellen der E-Scooter bislang nicht, will das aber ändern, „weil die unsachgemäße Abstellung von E-Scootern zunehmend zu gefährlichen Situationen im öffentlichen Verkehrsraum führt“.
Ausblick für Sharing-Angebote im Osten
Abgesehen von Erfurt und Chemnitz gibt es in keiner der befragten Städte Pläne zur Einführung oder Erweiterung von Gebühren für Sharing-Anbieter. Die Antworten zeigen jedoch deutlich, dass Anbieter von Scootern und Leihrädern zunehmend in ein enges Regelkorsett gezwungen werden. Gebühren, Kontingente und Verbotszonen sollen einerseits Ordnung schaffen und Konflikte im öffentlichen Raum begrenzen. Andererseits sollen sie eine gewisse Verteilungsgerechtigkeit zwischen Innenstadt und Randlagen sichern. Die gezielte Integration in den ÖPNV soll Leihsysteme zudem als wichtigen Baustein der Verkehrswende etablieren.
Die Entwicklung zeigt, dass Städte im Osten Deutschlands Sharing-Angebote zwar fördern, aber gleichzeitig streng regulieren, um negative Auswirkungen auf den öffentlichen Raum zu minimieren. Die Balance zwischen Nutzerfreundlichkeit und städtischer Ordnung bleibt eine Herausforderung für die kommenden Jahre.



