Berliner Müllsünder zahlen bis zu 15.000 Euro - Höhere Bußgelder zeigen noch keine nachhaltige Wirkung
Berlin: Höhere Müll-Bußgelder noch ohne nachhaltige Wirkung

Berliner Müllsünder zahlen bis zu 15.000 Euro - Höhere Bußgelder zeigen noch keine nachhaltige Wirkung

Die im November drastisch erhöhten Bußgelder für illegale Müllablagerungen in Berlin entfalten bisher keine nachhaltige abschreckende Wirkung. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Ordnungsämtern der Bezirke ergab, bleibt die Zahl der entsprechenden Anzeigen unverändert auf einem hohen Niveau. Allerdings betonen die Behörden, dass es für eine fundierte Einschätzung der langfristigen Auswirkungen noch zu früh sei.

Erste Bußgeldbescheide nach neuem Katalog bereits erlassen

Mehrere Berliner Bezirke haben bereits Bußgelder nach dem verschärften Katalog verhängt, wobei nicht alle dieser Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen sind. In den Bezirken Lichtenberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau mussten erste Personen bereits 250 Euro berappen, weil sie Zigarettenkippen achtlos auf die Straße warfen. Für diesen Betrag hätten sich die Betroffenen rund 25 Schachteln Zigaretten kaufen können.

Besonders teuer kann illegaler Müll werden: In Lichtenberg wurde eine unerlaubte Abfallablagerung sogar mit einem Bußgeld von 3.000 Euro belegt. Der Bezirk Reinickendorf erließ nach dem neuen Muster bereits 13 Bußgeldbescheide, die Fälle unerlaubter Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll, Restmüll, Verpackungsmaterial und Bauschutt betrafen.

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Hauptproblem bleibt die Erfassung der Täter

Grundsätzlich gehen die bezirklichen Behörden davon aus, dass höhere Bußgelder prinzipiell eine abschreckende Wirkung entfalten können. Das Hauptproblem bei der Verfolgung von Müllsündern bleibe jedoch, dass diese auf frischer Tat ertappt werden müssten und das vorhandene Personal nicht rund um die Uhr im Einsatz sein könne.

Eine Sprecherin des Bezirksamtes Treptow-Köpenick erklärte dazu: „Zudem erfolgt illegale Müllentsorgung häufig aus Bequemlichkeit oder Unwissen und nicht aufgrund eines rationalen Kosten-Nutzen-Kalküls.“ Diese psychologische Komponente erschwere die präventive Wirkung von Geldstrafen zusätzlich.

Neuer Bußgeldkatalog mit drastischen Erhöhungen

Der Berliner Senat hatte am 4. November den neuen Bußgeldkatalog beschlossen, der kurz darauf in Kraft trat. Die maximal möglichen Bußgelder sind teilweise stark gestiegen, sodass selbst vermeintlich kleinere Vergehen finanziell erheblich wehtun können.

Konkrete Beispiele der neuen Regelungen:

  • Für weggeworfene Zigarettenkippen, deren giftige Inhaltsstoffe als hochgradig umweltschädigend gelten, wurde das Bußgeld von bisher 80-120 Euro auf 250-3.000 Euro angehoben. Möglich bleibt alternativ die Einstufung als Ordnungswidrigkeit mit 55 Euro Verwarngeld.
  • Plastiktüten, Einwegbecher, Trinkpäckchen oder Kaugummi können mit 55 Euro Verwarngeld oder 250-500 Euro Bußgeld geahndet werden.
  • Für Zigarettenschachteln, Papier, Taschentücher oder Obstschalen gelten 30-40 Euro Verwarngeld oder 50-100 Euro Bußgeld.
  • Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners nicht vorschriftsgemäß entsorgen, müssen mit 55 Euro Verwarngeld oder 100-350 Euro Bußgeld rechnen. Schon das Nicht-Mitführen von Hilfsmitteln wie Tüten kostet 35 Euro Verwarngeld oder 60-250 Euro Bußgeld.

Sperrmüll und Elektrogeräte besonders teuer

Für Sperrmüll wie Matratzen, Koffer, Kinderwagen, Schränkchen oder Schlitten hat sich die Geldbuße auf 300-1.500 Euro verdoppelt. Mehrere solcher Stücke oder größere Gegenstände wie Badewannen oder Bettgestelle kosten nun 1.500-4.000 Euro – bis zu fünfmal mehr als zuvor. Elektrogeräte schlagen mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro zu Buche, was eine besonders deutliche Verschärfung darstellt.

Bezirke profitieren künftig direkt von Bußgeldeinnahmen

Vor knapp zwei Wochen beschloss der Senat eine weitere wichtige Änderung: Künftig erhalten die Bezirke die eingenommenen Bußgelder direkt – als finanziellen Anreiz für eine intensivere Verfolgung von Müllsündern. Diese Maßnahme soll die Bezirke motivieren, ihre Kontrollen zu verstärken.

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Die bisherigen Bußgeldsummen variieren zwischen den Bezirken erheblich: Während Tempelhof-Schöneberg im Jahr 2025 Bußgelder in Höhe von 1.000 Euro verhängte, beliefen sich die Einnahmen im Bezirk Mitte auf 76.000 Euro. Diese Unterschiede spiegeln sowohl die unterschiedliche Kontrolldichte als auch das jeweilige Müllaufkommen in den verschiedenen Stadtteilen wider.

Die Mitarbeiter der Ordnungsämter verfügen bei der Ahndung von Müllvergehen über Ermessensspielraum, sowohl bei der Entscheidung zwischen Verwarngeld und Bußgeld als auch bei der konkreten Höhe der Sanktionen innerhalb der gesetzlichen Bandbreiten. Diese Flexibilität soll eine angemessene Reaktion auf die individuellen Umstände jedes Einzelfalls ermöglichen.