Winter und Wasser: Felder in Vorpommern zeigen nur geringe Schäden trotz extremer Bedingungen
Der vergangene Februar hat in Mecklenburg-Vorpommern für besondere Wetterverhältnisse gesorgt. Laut dem Deutschen Wetterdienst war der Monat sowohl unterdurchschnittlich kalt als auch überdurchschnittlich nass. Diese Kombination aus Kälte und Niederschlägen hat auf den Feldern der Region für ungewöhnliche Zustände gesorgt, die jedoch erstaunlicherweise nur zu minimalen Schäden geführt haben.
Besondere Bedingungen auf den landwirtschaftlichen Flächen
Zunächst waren die Felder in Vorpommern von einer geschlossenen Schicht aus Eis und Schnee bedeckt. Als die Temperaturen leicht anstiegen, bildeten sich durch das Schmelzwasser und zusätzliche Regenfälle regelrechte Seenlandschaften auf vielen landwirtschaftlichen Flächen. Besonders betroffen waren Gebiete wie Rubkow, wo sich große Wasserflächen über Wochen hielten.
Trotz dieser extremen Bedingungen sind größere Ausfälle auf den Feldern derzeit nicht zu verzeichnen, wie Anne Vaegler, Geschäftsführerin des Bauernverbandes Ostvorpommern, berichtet. Die meisten landwirtschaftlichen Kulturen befanden sich in der Winterruhe, was sie vor ernsthaften Schäden schützte. Wo es über längere Zeit eine geschlossene Eisschicht gab, konnten die Pflanzen unter Umständen nicht atmen, doch unter Schneedecken besteht dieses Problem nicht.
Problematische Wasserstände und Lagerkapazitäten
Etwas problematischer könnte es auf jenen Flächen werden, auf denen über längere Zeit Wasser steht. Dort könnten die Pflanzen absterben oder verfaulen, sobald die Temperaturen wieder steigen. Allerdings ist das Wasser vielerorts bereits relativ schnell versickert, sodass nicht unbedingt mit größeren Schäden gerechnet werden muss.
Ein weiteres Problem, das die Landwirte in der Region beschäftigt, sind die Lagerkapazitäten für Gülle. Viele Betriebe sind an ihre Grenzen gestoßen, da sie die Gülle nicht ausbringen konnten. Zwar endete die Sperrfrist für die Ausbringung von Gülle in Mecklenburg-Vorpommern bereits am 31. Januar, doch darf Gülle laut Düngeverordnung nur auf aufnahmefähigen Böden ausgebracht werden. Bei gefrorenem, wassergesättigtem, überschwemmtem oder schneebedecktem Boden ist dies nicht erlaubt.
Ausnahmegenehmigung für extensive Grünlandflächen
Um den Landwirten entgegenzukommen, konnte eine Ausnahmegenehmigung für extensiv bewirtschaftete Grünlandflächen erwirkt werden. Bestimmte Flächen dürfen wegen der speziellen Wetterlage im Februar nun noch bis zum 15. März gepflegt werden. Dies betrifft in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 68.000 Hektar innerhalb eines Förderprogramms für extensive Dauergrünlandnutzung. Normalerweise dürfen diese Flächen ab dem 1. März aus Naturschutzgründen nicht mehr gepflegt werden.
Die Bauernregeln wie „Ist der Februar trocken und kalt, kommt im März die Hitze bald“ oder „Je nasser ist der Februar, desto nasser wird das ganze Jahr“ müssen sich in den kommenden Wochen erst noch bewahrheiten. Die Landwirte in Vorpommern bleiben jedoch vorerst optimistisch, dass die Schäden auf ihren Feldern überschaubar bleiben werden.



