Brandenburg plant Wolfsjagd: Neues Jagdrecht markiert Kehrtwende im Umgang mit Wölfen
Brandenburg plant Wolfsjagd: Kehrtwende im Umgang mit Wölfen

Brandenburg plant Wolfsjagd: Neues Jagdrecht markiert Kehrtwende im Umgang mit Wölfen

Brandenburg arbeitet intensiv an der Umsetzung eines neuen Plans zur Reduzierung der Wolfspopulation, nachdem der Bundestag den Weg für eine erleichterte Bejagung freigemacht hat. Diese Entwicklung stellt eine fundamentale Kehrtwende in der bisherigen Wolfspolitik dar, die den streng geschützten Status der Tiere nun zugunsten eines pragmatischeren Managements aufweicht.

Von streng geschützt zu reguliert bejagbar

Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht folgt auf eine bedeutende Entscheidung der EU-Staaten im Sommer 2025, die den Schutzstatus von "streng geschützt" auf "geschützt" senkten. Bislang konnten nur einzelne Problemwölfe mit speziellen Genehmigungen geschossen werden. Nun plant Brandenburg gemeinsam mit anderen Bundesländern einen umfassenden Managementplan, der Voraussetzungen und Abläufe der Wolfsbejagung detailliert regeln soll.

Landwirte und Jäger begrüßen die Veränderung

Seit Jahren fordern Landwirte und Jäger in Brandenburg und Niedersachsen – den Bundesländern mit den meisten Wolfsrudeln – Maßnahmen zur Reduzierung der Wolfspopulation. Die zahlreichen Risse von Weidetieren haben zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden geführt.

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Bauernpräsident Henrik Wendorff betonte, dass Deutschland und Brandenburg damit "Neuland" betreten. "Jetzt muss der Praxistest kommen", sagte Wendorff, der verhalten optimistisch ist, aber darauf hinweist, dass Wölfe schwer zu bejagen sind und sich dem Zugriff der Jäger entziehen könnten.

Kai Hamann, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes, bezeichnete die Entwicklung als "ersten guten Schritt, der aber längst überfällig ist". Er hofft auf eine schnelle Beschlussfassung des geänderten Jagdgesetzes durch den Brandenburger Landtag noch vor dem ersten April.

Naturschützer stemmen sich gegen die Pläne

Der Naturschutzbund Nabu organisiert Proteste gegen die geplante Wolfsjagd. Björn Ellner, Vorsitzender des Nabu Brandenburg, warnt: "Was als Schutz für Weidetiere verkauft wird, ist eine gefährliche Fehlentscheidung. Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Nutztierrisse."

Ellner argumentiert, dass gestörte Rudelstrukturen durch Abschüsse sogar zu einer Zunahme von Rissen führen könnten. Statt Bejagung fordert der Nabu verbesserten Herdenschutz durch Elektrozäune und Herdenschutzhunde.

Konkrete Regelungen und offene Fragen

Nach der Bundesregelung können Bundesländer in Regionen mit hohen Wolfszahlen die Population reduzieren, sofern der "günstige Erhaltungszustand" für den Wolf festgestellt ist. Besonders bedeutsam ist eine Sonderregelung: Wenn ein Wolf Schutzzäune überwunden und Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden.

Über die konkrete Ausgestaltung der Jagdzeiten gibt es jedoch noch Diskussionen. Während der Bundesgesetzentwurf eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober vorsieht, hält der Brandenburger Landesjagdverband diese Periode für "grundlegend falsch", da die Vegetation zu hoch sei und Jungtiere sich meist noch am Mutterbau aufhalten würden. Der Verband schlägt stattdessen eine Jagdzeit von Ende Oktober bis Mitte Januar vor.

Monitoring und Eigentumsfragen

Eine weitere offene Frage betrifft das Wolfsmonitoring. Bisher ist das Landesamt für Umwelt (LfU) für die wissenschaftliche Beobachtung und systematische Erfassung der Wölfe zuständig. Der Landesjagdverband fordert eine stärkere Einbindung der Jägerschaft, die landesweit vertreten sei und genau wisse, "was draußen passiert".

Bei erfolgreicher Bejagung stellt sich auch die Eigentumsfrage: Nach dem Bundesjagdrecht darf der Jäger den geschossenen Wolf im Prinzip mitnehmen, wie bei anderen Wildtieren üblich. Exemplare müssen jedoch wissenschaftlichen Untersuchungen zugänglich gemacht werden können, wie das Agrar- und Umweltministerium in Potsdam mitteilte.

Politische Verfahren noch nicht abgeschlossen

Bevor die neuen Regelungen in Kraft treten können, müssen noch mehrere politische Hürden genommen werden. Der Brandenburger Landtag muss über die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht entscheiden, und auch der Bundesrat muss der Neuregelung zustimmen.

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Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt: "Bis zum Almauftrieb ist der Wolf im Jagdgesetz - das ist mein Ziel." Der Almauftrieb findet traditionell im Zeitraum Mai bis Juni statt.

Trotz der konkreten Planungen ist ein Ende des lang andauernden Streits zwischen Befürwortern und Gegnern einer Wolfsbejagung nicht in Sicht. Die kontroverse Debatte spiegelt die komplexe Balance zwischen Artenschutz, landwirtschaftlichen Interessen und praktischem Wildtiermanagement wider.