Ostsee-Urlaub mit neuen Regeln: Strenge Naturschutzgebiete zum Ferienstart
Zum Beginn der Osterferien müssen sich Urlauber an der Ostseeküste auf verschärfte Naturschutzvorschriften einstellen. In Schleswig-Holstein treten drei neue Meeresschutzgebiete in Kraft, die strenge Regeln für Aktivitäten auf dem Wasser und am Strand mit sich bringen. Diese Maßnahmen sind Teil des „Aktionsplans Ostseeschutz“ der Landesregierung, der bis 2030 zwölfeinhalb Prozent der Ostsee unter strengen Schutz stellen will.
Drei neue Schutzgebiete mit konkreten Einschränkungen
Die betroffenen Zonen sind die „Ostseefläche südliche Hohwachter Bucht“, die „Ostseefläche Geltinger Bucht bis Schleimündung“ sowie die „Ostseefläche westlich Fehmarn“. Diese Gebiete liegen in der Nähe beliebter touristischer Hotspots wie Heiligenhafen. Während Strandaktivitäten wie Schwimmen, Baden und Tauchen weiterhin erlaubt bleiben, gelten auf dem Wasser deutliche Einschränkungen.
Verboten sind nun:
- Fischerei und Angeln vom Boot aus
- Jagd und Rohstoffabbau
- Bauvorhaben oder andere Veränderungen des Meeresbodens
- Zerstörung oder Störung von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen
Erlaubt bleibt hingegen das Angeln zu Fuß vom Ufer oder im watenden Wasser mit der Handangel. Diese Regelungen gelten ab sofort und sind für Urlauber und Einheimische gleichermaßen bindend.
Weitere Regulierungen ab Herbst geplant
Ab dem kommenden Herbst sind zusätzliche Vorschriften vorgesehen. In der Winterzeit von Anfang November bis Ende März soll das Befahren von Rastvogelschwerpunkten mit Wasserfahrzeugen oder Wassersportgeräten untersagt sein. Ausnahmen gelten nur für Fahrzeuge der Wassersicherheit oder Wasserrettung. Zudem ist eine ganzjährige Geschwindigkeitsbegrenzung geplant, um die Lärmbelastung für Meeresbewohner zu reduzieren. Über diese Maßnahmen entscheidet letztlich der Bund, wobei Schleswig-Holstein einen entsprechenden Antrag vorbereitet.
Bußgelder für Umweltsünder
Verstöße gegen die neuen Regeln, wie etwa das Angeln vom Boot, gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe der Strafen wird je nach Schwere des Verstoßes individuell festgelegt. Umweltminister Tobias Goldschmidt von den Grünen betont: „Wir Menschen sind Teil der Natur und leben von ihr. Dass wir dabei oft auch Schaden anrichten, sehen wir in unserer Ostsee deutlich. Mit den neuen Meeresschutzgebieten bekommen Fische und Schweinswale, Seegraswiesen und Seevögel wichtige Ruheoasen. Hier können Pflanzen und Tiere buchstäblich aufatmen.“
Durch die Einrichtung dieser drei neuen Schutzgebiete hat Schleswig-Holstein nun sieben Komma sechsundfünfzig Prozent der Ostsee unter strengen Schutz gestellt, ein Schritt hin zum Ziel von zwölfeinhalb Prozent bis 2030. Urlauber sollten sich daher vor Reiseantritt über die aktuellen Bestimmungen informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.



