Sylt verschärft Leinenzwang: Bis zu 10.000 Euro Strafe für freilaufende Hunde in Brutzeit
Sylt: Bis zu 10.000 Euro Strafe für Hunde ohne Leine

Sylt verschärft Regeln für Hundehalter: Strenger Leinenzwang zum Schutz der Natur

Auf der Nordseeinsel Sylt beginnt eine neue Ära für Hundehalter. Ab sofort gilt während der Brut- und Setzzeit ein verschärfter Leinenzwang, der bei Verstößen drastische Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Inselverwaltung hat beschlossen, die sensible Natur im Frühjahr besonders zu schützen – und setzt dabei auf hohe Bußgelder.

Brutzeit bringt strenge Auflagen für Vierbeiner

Vom 15. März bis zum 15. Juli müssen Hunde auf Sylt fast überall angeleint werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz seltener Vögel, junger Hasen und kleiner Rehkitze, die in dieser Zeit besonders schutzbedürftig sind. Ein freilaufender Hund kann den Artenschutz dramatisch gefährden, indem er den Fluchtreflex bei Jungtieren auslöst oder sogar Brutgelege zerstört.

Inselsprecher Florian Korte erklärt: „Das Flora-Fauna-Habitat Flughafen steht zum Schutz der Jungtiere im Vordergrund. Hier gilt zum Großteil absolute Leinenpflicht für Hunde.“ Besonders betroffen ist die über 600 Hektar große Dünen- und Heidelandschaft Nord- und Mittel-Sylts, wo Freilauf nur noch auf speziell gekennzeichneten und eingezäunten Flächen erlaubt ist.

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Kontrollen und Konsequenzen: Bis zu 10.000 Euro Strafe möglich

Sieben vom Kreis Nordfriesland bestellte Landschaftswarte patrouillieren ab sofort regelmäßig und an wechselnden Orten, um die Einhaltung der neuen Regelungen zu überwachen. Sie sind berechtigt, bei Verstößen Bußgelder zu verhängen.

Laut dem Bußgeldkatalog des Hundegesetzes Schleswig-Holstein können bei Verstößen gegen die Leinenpflicht Geldstrafen zwischen 50 und 200 Euro fällig werden. In besonders schweren Fällen – etwa wenn ein Hund Brutgelege zerstört oder wildert – können die Bußgelder sogar bis zu 10.000 Euro betragen.

Hintergründe und Ausnahmen

Viele Hundehalter wissen nicht, dass Hundekot Parasiten wie Bandwürmer enthalten kann, die andere Tiere – darunter die ab April am Flughafen zur Landschaftspflege eingesetzten Wanderschafe – krankmachen können. Zudem kann der hohe Nährstoffgehalt des Kots die Zusammensetzung der sensiblen Böden verändern.

Für Hunde, die richtigen Auslauf benötigen, gibt es jedoch Ausnahmen. Korte erläutert: „Wenn Hunde gut abrufbar sind und es die Situation zulässt, kann an ausgewiesenen Hundestränden vielerorts auch ein freieres Laufen möglich sein.“ Zwei spezielle Flächen an der Nordseeklinik und hinter Halemdüür bei Westerland bleiben ebenfalls für kontrollierten Freilauf geöffnet.

Bundesweite Unterschiede bei Leinenregelungen

Interessant ist, dass es bundesweit keine einheitlichen Regelungen zum Verstoß gegen den Leinenzwang während der Brutzeit gibt. Während in Hamburg Bußgelder bis zu 600 Euro möglich sind, können in Nordrhein-Westfalen sogar bis zu 5.000 Euro fällig werden. Die Länder und Kommunen behalten hier ihre eigene Zuständigkeit.

In Naturschutzgebieten und auf Schutzdeichen besteht auf Sylt ohnehin ganzjährig Leinenzwang. Die aktuelle Verschärfung betrifft jedoch zusätzliche Gebiete und wird mit erhöhten Kontrollen durchgesetzt.

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