Thüringen plant Jagdzeit für Wölfe: Umweltminister Kummer kündigt neue Regelungen an
Thüringen will Jagdzeit für Wölfe einführen

Thüringen plant Jagdzeit für Wölfe: Umweltminister Kummer kündigt neue Regelungen an

Im Thüringer Landtag prallen beim Thema Wolf die Meinungen aufeinander. Umweltminister Tilo Kummer (BSW) hat nun angekündigt, wie das Bundesland auf die geplante Änderung des Bundesjagdrechts reagieren wird. Der Minister erklärte in Erfurt, dass Wölfe in die Jagdzeitverordnung aufgenommen werden sollen.

Bundesratsentscheidung steht bevor

Kummer erwartet, dass der Bundesrat an diesem Freitag grünes Licht für die bereits vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundesjagdrechts geben wird. Damit würde es in Thüringen einfacher möglich sein, Wölfe mit problematischem Verhalten gegenüber Menschen oder Weidetieren abzuschießen. Der Minister betonte, dass es im Freistaat bei aktuell etwa 30 Wölfen nicht darum gehe, den Zuwachs des Wolfsbestandes zu regulieren – im Gegensatz zu Bundesländern wie Niedersachsen.

Vielmehr konzentriere man sich auf sogenannte Problemwölfe, so Kummer. Dabei handele es sich um Tiere, die mehrfach den sicheren Schutz von Schaf- oder Ziegenherden überwunden hätten. Besonders problematisch sei die Situation bei Kuh- oder Pferdeherden, wo eine sichere Einzäunung kaum realisierbar sei. Sollte es dort weitere Risse geben, werde das Land handeln und den Spielraum des Bundesgesetzes nutzen.

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Kontroverse Debatte im Landtag

In der Landtagsdebatte sprach sich die Linke deutlich gegen die neue Bundesregelung aus. Der Linke-Abgeordnete Jens Thomas argumentierte, dass in Thüringen bei maximal 30 Wölfen kaum von einem guten Erhaltungszustand des Bestandes gesprochen werden könne. Ein Abschuss einzelner Wölfe mit problematischem Verhalten sei bereits jetzt möglich. Thomas äußerte die Befürchtung, dass nach dem Wolf auch über den Abschuss von Bibern, Fischottern oder Kormoranen diskutiert werden könnte.

Weitere Änderungen im Jagdrecht geplant

Kummer kündigte darüber hinaus an, dass Thüringen eine Jagdzeit für Graugänse einführen will – ihr Bestand gelte nicht als gefährdet. Auch der Goldschakal, der bisher noch geschützt sei, soll ins Jagdrecht aufgenommen werden. Bei Schäden durch Biber oder Fischotter zahlt das Land weiterhin einen Schadensausgleich. Diese Maßnahmen zeigen, dass die Landesregierung einen differenzierten Ansatz verfolgt, der sowohl den Schutz bedrohter Arten als auch die Interessen von Landwirten und Tierhaltern berücksichtigt.

Die Entscheidung des Bundesrats am Freitag wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit Wölfen in Thüringen haben wird. Die Landesregierung betont dabei stets, dass es ihr vor allem um den Schutz vor Problemwölfen geht und nicht um eine generelle Bejagung der geschützten Tierart.

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