Wölfin nach mehreren Nutztierrissen im Landkreis Cuxhaven getötet
Im Landkreis Cuxhaven ist eine Wölfin abgeschossen worden, nachdem es zu mehreren Übergriffen auf Nutztiere gekommen war. Die Tötung des Tieres erfolgte auf Basis einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung, die seit einigen Tagen vorlag. Sowohl der Landkreis als auch das Umweltministerium gaben diese Maßnahme gemeinsam bekannt, ohne jedoch genaue Details zum Ort und Zeitpunkt des Abschusses zu nennen.
Streng geschützte Art mit Ausnahmeregelung
Wölfe genießen in Deutschland grundsätzlich einen strengen Schutzstatus und dürfen nur unter besonderen Umständen geschossen werden. Dafür ist eine behördliche Genehmigung erforderlich, die nur bei konkreten Gefahrensituationen erteilt wird. Im vorliegenden Fall rechtfertigten mehrere Nutztierrisse die außergewöhnliche Maßnahme.
Landrat Thorsten Krüger erklärte dazu: „Diese Wölfin ist für den maßgeblichen Teil der Nutztierrisse in den letzten Tagen und Wochen verantwortlich. Selbst richtlinienkonforme Zäune und Herdenschutzhunde boten für die Weidetiere keinen ausreichenden Schutz mehr. Daher fiel die Entscheidung zur letalen Entnahme dieser Fähe.“
Vorfall in Stinstedt und genetische Untersuchung
Die Wölfin soll auch für einen schwerwiegenden Vorfall Mitte Februar in der Gemeinde Stinstedt verantwortlich gewesen sein. Dabei hatte ein Wolfsrudel laut Angaben der Landwirtschaftskammer eine Herde von etwa 100 Schafen über mehrere Kilometer verfolgt und mehrere Tiere getötet. Bemerkenswert ist, dass die Herde bereits mit einem wolfsabweisenden Grundschutz gesichert war.
Ob es sich bei der getöteten Wölfin tatsächlich um das Tier mit der Kennung „GW2492f“ handelt, für das die Ausnahmegenehmigung galt, muss noch geklärt werden. Der Kadaver wurde zur Sektion und genetischen Untersuchung an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin überstellt. Bis zur Klärung der Identität ist die Ausnahmegenehmigung für weitere Abschüsse vorerst ausgesetzt.
Politische Reaktionen und bundesweite Entwicklungen
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer von den Grünen bewertete den Abschuss als deutliches Signal an Weidetierhalter: „Wir haben stets betont, dass wir dort handeln müssen, wo Wölfe trotz Herdenschutzes wiederholt Nutztiere reißen, ohne dabei die Gesamtpopulation zu gefährden. Die Landesregierung ist entschlossen, nicht auf geplante Rechtsänderungen auf Bundesebene zu warten, obwohl die Situation komplex ist.“
Meyer forderte zudem bessere Möglichkeiten für eine einfachere, unbürokratischere und rechtssichere Entnahme von Problemwölfen sowie ein regional differenziertes Wolfsmanagement, um auf Häufungen von Rissvorfällen wie im Raum Cuxhaven angemessen reagieren zu können.
Auf Bundesebene hat die Regierung bereits Schritte eingeleitet, um die Hürden für Wolfsabschüsse zu senken. Das Bundeskabinett beschloss die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, was die Tötung sogenannter Problemwölfe erleichtern soll. Diese Entscheidung wurde durch eine Änderung des EU-Schutzstatus von „streng geschützt“ zu „geschützt“ ermöglicht, die den Weg für Anpassungen im Jagdrecht ebnete.
Seltene Genehmigungen in Niedersachsen
Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss von Wölfen sind in Niedersachsen ein seltenes Phänomen. Solche Genehmigungen durchlaufen intensive behördliche Prüfungen und werden nicht selten vor Gericht angefochten. Seit dem Jahr 2016 wurden auf dieser Grundlage insgesamt acht Wölfe entnommen. Nach Angaben des Umweltministeriums handelt es sich dabei im Vergleich zu allen anderen Bundesländern um die höchste Zahl vollzogener Entnahmen.
Die aktuelle Situation im Landkreis Cuxhaven unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Artenschutz und landwirtschaftlichen Interessen. Während der Abschuss der Wölfin kurzfristig für Entlastung bei betroffenen Tierhaltern sorgen mag, bleiben grundsätzliche Fragen zum Umgang mit Wolfspopulationen und zum effektiven Herdenschutz weiterhin ungelöst.



