Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat das ehemalige Tagebaugelände Zipsendorf Süd im Burgenlandkreis vorläufig als Naturschutzgebiet (NSG) gesichert. Die Verordnung, die auf dem Bundesnaturschutzgesetz basiert, gilt zunächst für zwei Jahre und kann einmalig um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wie die Behörde mitteilte.
Ökologisch wertvoller Lebensraum auf 228 Hektar
Das rund 228 Hektar große Gebiet liegt östlich von Zeitz und umfasst ein naturnahes Gewässer, das vollständig von Waldbeständen umgeben ist. Seit dem Ende des Braunkohleabbaus im Jahr 1964, der anschließenden Flutung und der Rekultivierung hat sich dort ein ökologisch besonders wertvoller Lebensraum entwickelt. Das Gebiet sei von regionaler und nationaler Bedeutung, insbesondere als Brut-, Rast-, Mauser- und Überwinterungsgebiet zahlreicher Wasservogelarten, so das Landesamt.
Antrag des Burgenlandkreises als Auslöser
Auslöser für die vorläufige Sicherstellung war ein Antrag des Burgenlandkreises. Hintergrund sind aktuelle Überlegungen zur zukünftigen Nutzung des Gewässers. Um mögliche Beeinträchtigungen des sensiblen Naturraums frühzeitig zu vermeiden und eine sorgfältige Prüfung aller Optionen zu ermöglichen, wurde das Gebiet vorsorglich gesichert.
„Mit der einstweiligen Sicherstellung schaffen wir den notwendigen rechtlichen Schutz, um dieses außergewöhnlich wertvolle Gebiet vor einer kurzfristigen Inanspruchnahme zu bewahren“, erklärte Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen‑Anhalt. „Zipsendorf Süd ist ein Beispiel dafür, wie sich ehemalige Bergbauflächen zu bedeutenden Rückzugsräumen für Tiere und Pflanzen entwickeln können. Solche Räume müssen wir sichern.“ Die vorläufige Sicherstellung diene dazu, drohende Gefährdungen wie bauliche Eingriffe, Nutzungsänderungen oder die Zerschneidung des Gebietes abzuwenden. „Unser Ziel ist es, Entwicklung unter anderem wirtschaftlicher Art nicht grundsätzlich zu verhindern, sondern wertvolle Naturgüter verantwortungsvoll abzuwägen und zu bewahren“, so Pleye. „Die befristete Sicherstellung gibt allen Beteiligten Planungssicherheit und ermöglicht einen sachgerechten, transparenten Entscheidungsprozess.“
Verordnung tritt am 20. Mai 2026 in Kraft
Die Verordnung enthält neben klaren Verboten zum Schutz des Gebietes auch Ausnahmen und Freistellungen. So bleiben unter anderem die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung, die naturverträgliche Jagd sowie die Berufs- und Angelfischerei zulässig, sofern sie dem Schutzzweck nicht widersprechen. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen‑Anhalt am 20. Mai 2026 in Kraft.



