Gartenfeuer im Burgenlandkreis: Strenge Vorschriften für März - Kontrollen angekündigt
Mit Beginn des März dürfen Bewohner im Burgenlandkreis in vielen Gemeinden wieder pflanzliche Gartenabfälle auf ihren Grundstücken verbrennen. Allerdings gelten dafür klare zeitliche Einschränkungen und räumliche Verbotszonen, deren Missachtung mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Besonders in der Kernstadt Zeitz bleibt das Entzünden von Gartenfeuern strikt untersagt, während dies in den umliegenden Ortsteilen unter bestimmten Bedingungen gestattet ist.
Umweltamt appelliert an Alternativen zur Verbrennung
Das Umweltamt des Burgenlandkreises betont nachdrücklich, dass Gartenbesitzer ihre pflanzlichen Abfälle möglichst nicht verbrennen sollten. Stattdessen wird dringend empfohlen, diese Materialien durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück zu verwerten oder an einer der 17 lokalen Annahmestellen abzugeben. "Durch den Verzicht auf Verbrennung vermeiden wir nicht nur Rauch, Qualm und unangenehme Gerüche, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in unserer Region", erklärt eine Sprecherin der Behörde.
Die gesammelten Gartenabfälle werden im Kompostwerk Weißenfels zu hochwertigem Kompost verarbeitet und zusätzlich zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt. Diese nachhaltige Verwertung stellt eine umweltfreundliche Alternative zur traditionellen Verbrennung dar.
Zeitliche Beschränkungen und artenschutzrechtliche Vorgaben
Für diejenigen, die dennoch Gartenfeuer entzünden möchten, gelten strenge zeitliche Vorgaben: Das Verbrennen ist ausschließlich von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr erlaubt. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen besteht ein absolutes Verbrennungsverbot. Die Kreisverwaltung kündigt regelmäßige Kontrollen an und warnt vor Konsequenzen bei Verstößen.
Besondere Vorsicht ist im Hinblick auf den Artenschutz geboten: Vor dem Entzünden müssen Gartenabfallhaufen komplett umgeschichtet werden, um Kleintiere wie Igel, Mäuse, Vögel und Insekten zu vertreiben, die diese Haufen häufig als Unterschlupf nutzen. Ein einfaches Rütteln am Haufen reicht nicht aus, da sich viele Tiere bei Störungen regungslos verhalten statt zu flüchten.
Annahmestellen und interaktive Übersichtskarte verfügbar
Für die umweltgerechte Entsorgung stehen im Burgenlandkreis verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Ganzjährig geöffnete Wertstoffhöfe in Zeitz, Naumburg und Weißenfels
- Das Kompostwerk Weißenfels und der Kompostplatz Nißma
- Zehn saisonale Annahmestellen in Kleinhelmsdorf, Freyburg, Bad Kösen, Eckartsberga, Hohenmölsen, Laucha, Lützen, Punkewitz, Saubach und Teuchern
Eine interaktive Übersichtskarte auf der Internetseite der Kreisverwaltung zeigt detailliert, in welchen Bereichen des Burgenlandkreises das Verbrennen erlaubt ist und wo es untersagt bleibt. Diese digitale Hilfestellung soll Gartenbesitzern die Orientierung erleichtern und Verstöße vermeiden helfen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Die Kreisverwaltung warnt ausdrücklich vor den Folgen von Verstößen gegen die Verbrennungsvorschriften. "In den vergangenen Jahren betrafen die meisten Ordnungswidrigkeiten die Nichteinhaltung der Wochenendregelungen und die Missachtung der Witterungsverhältnisse", berichtet ein Vertreter der Behörde. Bei ungünstigen Wetterbedingungen wie starkem Wind oder Trockenheit kann das Verbrennen auch an eigentlich erlaubten Tagen untersagt werden.
Die geplanten Kontrollen sollen sicherstellen, dass sich alle Gartenbesitzer an die festgelegten Regeln halten. Festgestellte Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt und können mit entsprechenden Bußgeldern belegt werden. Die Behörde appelliert daher an die Vernunft der Bürger und empfiehlt nachdrücklich die umweltfreundlicheren Alternativen der Kompostierung oder Abgabe an den Annahmestellen.



